RS Vwgh 1980/5/12 0568/80

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Veröffentlicht am 12.05.1980
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92;
VwGG §34 Abs1;
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Rechtssatz

Ein an eine "Verlassenschaft" gerichteter Bescheid (Berufungsentscheidung) wird nicht wirksam, wenn er einer Person zugestellt wird, die erst NACH dem Zustelltag vom Gericht zur Vertretung der Verlassenschaft (§ 810 ABGB, § 145 AußStrG) ermächtigt wird. In diesem Fall ist auch eine rückwirkende Sanierung des unterlaufenen Fehlers bei der Bescheidadressierung ausgeschlossen und eine dennoch - von dem NACH Bescheidzustellung zur Besorgung der Verlassenschaft Ermächtigten - erhobene Beschwerden gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.Ein an eine "Verlassenschaft" gerichteter Bescheid (Berufungsentscheidung) wird nicht wirksam, wenn er einer Person zugestellt wird, die erst NACH dem Zustelltag vom Gericht zur Vertretung der Verlassenschaft (Paragraph 810, ABGB, Paragraph 145, AußStrG) ermächtigt wird. In diesem Fall ist auch eine rückwirkende Sanierung des unterlaufenen Fehlers bei der Bescheidadressierung ausgeschlossen und eine dennoch - von dem NACH Bescheidzustellung zur Besorgung der Verlassenschaft Ermächtigten - erhobene Beschwerden gem Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000568.X01

Im RIS seit

12.05.1980

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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