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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §273;Rechtssatz
Die Bescheidwirkungen der Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung erstrecken sich auch darauf, daß verbindlich vom Nichtbestehen des bekämpften Bescheides auszugehen ist (Hinweis E 30.4.1996, 95/14/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140067.X01Im RIS seit
11.07.2001