RS Vwgh 2016/8/31 2013/17/0861

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Veröffentlicht am 31.08.2016
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013170861.X03

Im RIS seit

22.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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