Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 Z2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;ErbStG §20 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden. Abgesehen davon, daß Erbs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0173
Rechtssatz: Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen im Zusammenhang mit einer Mietzinsrücklage besteht zu dem für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0173
Rechtssatz: Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden (Hinweis E 3.11.1959, 1631/57, VwSlg 2106 F/1959). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0173
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 28 Abs 5 Z 5 EStG 1988 sind die bei der Vermietung eines Grundstückes auf Antrag gebildeten Steuerfreibeträge im Falle des Erwerbes von Todes wegen vom Rechtsn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war mit einem Anteil von 2/3 Erbin nach ihrem am 13. Mai 1982 verstorbenen Ehegatten Dkfm.Dr. B., einem Wirtschaftstreuhänder. Weiterer Erbe zu 1/3 war der erblasserische Sohn Rene B., während der Sohn Peter B. auf den Pflichtteil gesetzt worden war. Nach Erlassung eines an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Bescheides wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Bei der Ermittlung der Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter, die zum Tod... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Unter Vermögensanfall ist die gesamte, durch den maßgeblichen Erwerb eingetretene Bereicherung zu verstehen (Hinweis E 14.1.1988, 86/16/0035). Daraus folgt, daß ein Erbe, wenn er von den nachträglich eingegangenen Honorarforderungen Abgaben zu entrichten hat, das Nachlaßvermögen nicht zur Gänze, sondern nur einen um diese Abgaben verminderten Teil erh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach der am 21. Oktober 1983 verstorbenen Mag. Erika K. Im Nachlaß befand sich unter anderem der Betrieb einer Apotheke (Einzelunternehmen). Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Dezember 1988, GZ. GA 11 - 1993/8/88, wurde die Erbschaftssteuer für diesen Erwerbsvorgang mit S 3,876.874,-- festgesetzt. In einem die Jahre 1983 und 1984 betreffenden Betriebsprüfungsbericht wurde darauf hingewi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0282 E 8. April 1987 VwSlg 6208 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Betriebsveräußerung unterliegen der Einkommensteuer nur die durch die Veräußerung realisierten stillen Reserven; nur insoweit kann es zu einer doppelten Steuerbelastung, einerseits mit Einkommensteuer, andererseits mit Erbschaftssteuer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Bestand der Erwerb im Sinne des § 20 Abs 1 ErbStG außer aus dem Betrieb (Teilbetrieb, Anteil am Betriebsvermögen) auch aus anderen Vermögensgegenständen, so ist für die Ermittlung des auf die Einkommensteuer anrechenbaren Teilbetrages an Erbschaftssteuer festzustellen, wie hoch die einzelnen Akti... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §20 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; AnwBl 3/1991, S 173, 174;
Rechtssatz: War der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes verpflichtet, Grundstücke an einen Enteigner abzutreten, so sind ein im Vermögen des Erblassers befindlich gewesener Teil des Entschädigungsbetrages und die restliche Entschädigun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann ein einheitlicher Schenkungsvorgang nicht zum Zweck der Schenkungssteuerbemessung aufgespalten werden (im vorliegenden Fall erfolgte die Schenkung eines Grundstückes mit einer Auflage und die Schenkung eines Geldbetrages). Daran vermag auch der Umstand nicht... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensfall an den Erwerber. Es handelt sich also um eine Anfallsteuer. Unter Vermögensfall ist die gesamte durch den maßgeblichen Erwerb eingetretene Bereicherung zu verstehen. Dies ergibt sich auch aus den Bestimmungen des § 20 Abs 8 ErbStG, nach denen ein Zuwendung un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz:
Entscheidend für die Anerkennung von Kosten für behördlich angeordnete Instandsetzungsarbeiten an einer Liegenschaft (hier: Kanalanlage) als Schuldposten ist, ob am Todestag des Erblassers einem Bauunternehmen der Auftrag zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bereits erteilt worden war oder ob der Auftrag von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wahltochter des am 19. 6. 1961 verstorbenen Josef B. und dessen am 20. 8. 1967 verstorbener Ehegattin Josefa B. Mit notariell beurkundetem Übergabsvertrag vom 7. 1. 1959 hatten die Eheleute B. der Beschwerdeführerin verschiedene, in den Grundbüchern über die Katastralgemeinden L., W. und M. vorgetragene Liegenschaften übergeben; nicht mitübergeben wurden der Beschwerdeführerin jedoch - wie aus Punkt „Zweitens“ der Vertragsurkunde vom 7. 1. 1959 hervorg... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1ErbStG §20 Abs1GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1GrEStG 1955 §3 Z2 Beachte y10433;
Rechtssatz: Ein unter Lebenden vertraglich zugesichertes Aufgriffsrecht - hier das Recht, bestimmte Liegenschaften von den Erben der Übergeber um den gerichtlichen Sachsch... mehr lesen...
Index: 13/01 Staatsvertragsdurchführung19/01 Staatsvertrag von Wien32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1; BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z1 idF 1955/141;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1 idF 1955/141;ErbStG §20 Abs1;StV 1955 Art27 §2;StV 1955 DG 11te §1; BewG 1955 § 14 heute BewG 1955 § 14 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1; Beachte y10746;
Rechtssatz:
Es ist nicht erforderlich, daß der Erblasser eine Verbindlichkeit gegenüber dem Erben noch zu seinen Lebzeiten anerkenne. Doch ist es Sache des Erben, im Abgabenverfahren den Beweis über den Bestand der Verbindlichkeit (seiner Forderung) dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Die bloße Einsetzung einer Verbind... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1; Beachte y10426;
yk10787
Rechtssatz:
Wurde einem Wohnungswerber von einer Wohngenossenschaft die Anwartschaft auf eine in einem Genossenschaftshause zu errichtende Eigentumswohnung eingeräumt, sodaß die Genossenschaft verpflichtet ist, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen dem Wohnungswerber den Anspruch auf d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §5;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1; BewG 1955 § 5 heute BewG 1955 § 5 gültig ab 30.07.1955 Beachte yk10788;
yk11157
Rechtssatz:
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Verbindlichkeit o... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §5;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1; BewG 1955 § 5 heute BewG 1955 § 5 gültig ab 30.07.1955 Beachte y10745;
yk10789;
yk11158
Rechtssatz:
Hat der Erblasser zu seinen Lebzeiten einem Anges... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10759;
Rechtssatz:
Die fehlende Mietzinsreserve bildet keine bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer abzugsfähige Last. * E 17.2.1964, 361/62 #1 VwSlg 3025 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1962000361.X01 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10760;
Rechtssatz:
Die Abzugsfähigkeit von Nachlaßverbindlichkeiten bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer setzt die rechtliche Verpflichtung zur Leistung voraus. * E 17.2.1964, 361/62 #2 VwSlg 3025 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1962000361.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10744;
Rechtssatz:
Nach § 20 GrEStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung eine Nachlaßverbindlickeit. Denn nur die Pflicht zur Leistung bewirkt die Schuld oder Last, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehaltes auf die Erben übergeht und diese verpflichtet, die Schuld oder Last aus dem ererbten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1; Beachte y10890;
Rechtssatz:
Ein Vermächtnisnehmer haftet nicht für allgemeine Nachlaßverbindlichkeiten, sondern nur für solche Lasten, die ihm in Form eines Vermächtnisses oder durch das Vermächtnis auferlegt sind oder in wirtschaftlicher Beziehung zu dem ihm zugefallenen Vermögen stehen. Nur diese Lasten bilden eine Abzugspost bei der Bemes... mehr lesen...
Index: DE-13 Kriegsfolgen Deutschland32/06 Verkehrsteuern
Norm: Bundesrückerstattungsgesetz-D 1957 §12;Bundesrückerstattungsgesetz-D 1957 §14;Bundesrückerstattungsgesetz-D 1957 §2;ErbStG §20 Abs1; Beachte y10889;
Rechtssatz:
Rückerstattungsansprüche nach dem deutschen Bundesrückerstattungsgesetz, können durch dieses Gesetz neu begründete Ansprüche sein. Soweit dies der Fall ist, entstanden s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1; Beachte y10887;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage, ob die Behörde berechtigt war, bei der Bemessung der Erbschaftssteuer die Höhe des der Erbin im Erbwege zugefallenen Betriebsvermögens aus der Firmenbilanz zu entnehmen oder auf Grund der "Todesfallsbilanz", wonach die Erbin als Gesellschafterin zur Hälfte am Betriebsvermögen beteiligt gewe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §21;
Rechtssatz: Rückstellungen (richtiger: Rücklagen) für Abfertigungsansprüche in einem Unternehemn können bei der Erbschaftsbesteuerung nicht als Abzugposten anerkannt werden. Aus Anlaß der Mitarbeit der Ehefrau des Erblassers in dessen Betriebe kann, sofern es sich um die Mitarbeit im Rahmen des familienrechtlichen Verhältnisses handelt, nicht eine ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1 impl;ErbStG §20 Abs4 impl;ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht sind die gegen den der inländischen Erbschaftsbesteuerung unterliegenden Nachlaßteil durchsetzbaren Pflichtteilansprüche beim Erwerb des Erben abzuziehen. Es kann dagegen nicht eingewendet werden, daß die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten nicht zum in... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §17 Abs1;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Erblasser dem Erben bereits zu seinen Lebzeiten mit Wirkung von seinem Todestage an ein Fruchtgenußrecht an Nachlaßgegenständen eingeräumt und ihm testamentarisch auch den Unterhalt ausgesetzt, dann geht es nicht an, beim Erben den kapitalisierten Wert dieser Rechte als einen Erwerb vor Todes wegen zu besteuern, wenn dieser... mehr lesen...