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DE-13 Kriegsfolgen DeutschlandNorm
Bundesrückerstattungsgesetz-D 1957 §12;Beachte
y10889;Rechtssatz
Rückerstattungsansprüche nach dem deutschen Bundesrückerstattungsgesetz, können durch dieses Gesetz neu begründete Ansprüche sein. Soweit dies der Fall ist, entstanden sie erst mit dem Inkrafttreten dieses betreffenden Gesetzes und waren erst von diesem Zeitpunkt an vererblich.
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E 31.10.1963, 342/63 #1 VwSlg 2967 F/1963
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000342.X01Im RIS seit
15.05.2001