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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §20 Abs1;Rechtssatz
Rückstellungen (richtiger: Rücklagen) für Abfertigungsansprüche in einem Unternehemn können bei der Erbschaftsbesteuerung nicht als Abzugposten anerkannt werden. Aus Anlaß der Mitarbeit der Ehefrau des Erblassers in dessen Betriebe kann, sofern es sich um die Mitarbeit im Rahmen des familienrechtlichen Verhältnisses handelt, nicht eine Abzugspost bei der Erbschaftsbesteuerung gebildet werden (Hinweis E 19.6.1961, 2466/60, VwSlg 2465 F/1961; E 21.10.1955, 1106/53, VwSlg 1279 F/1955 und E 19.1.1955, 2418/54, VwSlg 1091 F/1955).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002085.X01Im RIS seit
09.10.1961Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016