RS Vwgh 1961/10/9 2085/60

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Veröffentlicht am 09.10.1961
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs1;
ErbStG §21;

Rechtssatz

Rückstellungen (richtiger: Rücklagen) für Abfertigungsansprüche in einem Unternehemn können bei der Erbschaftsbesteuerung nicht als Abzugposten anerkannt werden. Aus Anlaß der Mitarbeit der Ehefrau des Erblassers in dessen Betriebe kann, sofern es sich um die Mitarbeit im Rahmen des familienrechtlichen Verhältnisses handelt, nicht eine Abzugspost bei der Erbschaftsbesteuerung gebildet werden (Hinweis E 19.6.1961, 2466/60, VwSlg 2465 F/1961; E 21.10.1955, 1106/53, VwSlg 1279 F/1955 und E 19.1.1955, 2418/54, VwSlg 1091 F/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960002085.X01

Im RIS seit

09.10.1961

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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