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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Entscheidend für die Anerkennung von Kosten für behördlich angeordnete Instandsetzungsarbeiten an einer Liegenschaft (hier: Kanalanlage) als Schuldposten ist, ob am Todestag des Erblassers einem Bauunternehmen der Auftrag zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bereits erteilt worden war oder ob der Auftrag von der Erbin erteilt wurde (Hinweis E 17.2.1964, 361/62, VwSlg 3025 F/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001559.X01Im RIS seit
06.06.1974