RS Vwgh 1974/6/6 1559/73

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Veröffentlicht am 06.06.1974
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;
ErbStG §20 Abs1;

Rechtssatz

Entscheidend für die Anerkennung von Kosten für behördlich angeordnete Instandsetzungsarbeiten an einer Liegenschaft (hier: Kanalanlage) als Schuldposten ist, ob am Todestag des Erblassers einem Bauunternehmen der Auftrag zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bereits erteilt worden war oder ob der Auftrag von der Erbin erteilt wurde (Hinweis E 17.2.1964, 361/62, VwSlg 3025 F/1964).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001559.X01

Im RIS seit

06.06.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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