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32/06 VerkehrsteuernBeachte
yk10788; yk11157Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Verbindlichkeit oder Last bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer eine Abzugspost bildet, kommt es grundsätzlich darauf an, ob eine solche Verbindlichkeit oder Last am Todestage des Erblassers bestanden hat.
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E 19.3.1964, 2214/63 #1 VwSlg 3050 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002214.X01Im RIS seit
14.01.2002