RS Vwgh 1964/3/19 2214/63

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Veröffentlicht am 19.03.1964
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Beachte

yk10788; yk11157

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, ob eine Verbindlichkeit oder Last bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer eine Abzugspost bildet, kommt es grundsätzlich darauf an, ob eine solche Verbindlichkeit oder Last am Todestage des Erblassers bestanden hat.

*

E 19.3.1964, 2214/63 #1 VwSlg 3050 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002214.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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