RS Vwgh 1964/3/19 2214/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1964
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Beachte

y10745; yk10789; yk11158

Rechtssatz

Hat der Erblasser zu seinen Lebzeiten einem Angestellten gekündigt und ist er vor Ablauf der Kündigungfrist gestorben, dann ist bei der Bemessung der Erbschaftssteuer die Abfertigung des Angestellten zunächst nicht als Abzugspost zu berücksichtigen. Ist aber nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfertigungsanspruch des Angestellten (oder seines gesetzlichen Erben) entstanden, dann ist bei rechtzeitiger Antragstellung des Erben die Abfertigung nachträglich als Abzugspost - wenn der Antrag im Rechtsmittelverfahren gestellt wird, schon in diesem - anzuerkennen.

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E 19.3.1964, 2214/63 #2 VwSlg 3050 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002214.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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