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32/06 VerkehrsteuernBeachte
y10745; yk10789; yk11158Rechtssatz
Hat der Erblasser zu seinen Lebzeiten einem Angestellten gekündigt und ist er vor Ablauf der Kündigungfrist gestorben, dann ist bei der Bemessung der Erbschaftssteuer die Abfertigung des Angestellten zunächst nicht als Abzugspost zu berücksichtigen. Ist aber nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfertigungsanspruch des Angestellten (oder seines gesetzlichen Erben) entstanden, dann ist bei rechtzeitiger Antragstellung des Erben die Abfertigung nachträglich als Abzugspost - wenn der Antrag im Rechtsmittelverfahren gestellt wird, schon in diesem - anzuerkennen.
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E 19.3.1964, 2214/63 #2 VwSlg 3050 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002214.X02Im RIS seit
14.01.2002