RS Vwgh 1961/11/6 0390/58

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Veröffentlicht am 06.11.1961
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs1;

Beachte

y10887;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die Behörde berechtigt war, bei der Bemessung der Erbschaftssteuer die Höhe des der Erbin im Erbwege zugefallenen Betriebsvermögens aus der Firmenbilanz zu entnehmen oder auf Grund der "Todesfallsbilanz", wonach die Erbin als Gesellschafterin zur Hälfte am Betriebsvermögen beteiligt gewesen sein soll.

*

E 6.11.1961, 390/58 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000390.X01

Im RIS seit

06.11.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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