RS Vwgh 1960/12/13 2230/57

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Veröffentlicht am 13.12.1960
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs1 impl;
ErbStG §20 Abs4 impl;
ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;

Rechtssatz

Bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht sind die gegen den der inländischen Erbschaftsbesteuerung unterliegenden Nachlaßteil durchsetzbaren Pflichtteilansprüche beim Erwerb des Erben abzuziehen. Es kann dagegen nicht eingewendet werden, daß die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten nicht zum inländischen Nachlaß in wirtschaftlicher Beziehung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957002230.X02

Im RIS seit

13.12.1960

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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