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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §20 Abs1 impl;Rechtssatz
Bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht sind die gegen den der inländischen Erbschaftsbesteuerung unterliegenden Nachlaßteil durchsetzbaren Pflichtteilansprüche beim Erwerb des Erben abzuziehen. Es kann dagegen nicht eingewendet werden, daß die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten nicht zum inländischen Nachlaß in wirtschaftlicher Beziehung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957002230.X02Im RIS seit
13.12.1960Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019