Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-95 von 95

RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0097

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §18 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 16 Abs 1 lit c StVO ist schon dann vollendet, wenn der Lenker eines Fahrzeuges den Überholvorgang begonnen hat, ohne geprüft und einwandfrei erkannt zu haben, dass er andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern kann; dies ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Überholende im Hinblick a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0097

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §18 Abs1;
Rechtssatz: Vom Überholenden ist zu beachten, dass er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr einordnen muss, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern, und von ihm und seinem Hintermann nach dem Einordnen die Abstandsvorschrift des § 18 Abs 1 StVO eingehalten werden kann. Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/9/25 86/02/0058

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Eine "besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern" im Sinne des § 99 Abs 2 lit c StVO 1960 liegt bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca 85 km/h vor, a) wenn beim Hintereinanderfahren der Abstand zum Vorderfahrzeug (§ 18 Abs 1 StVO 1960) "weniger als 1 Meter" ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1985/9/20 85/18/0307

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Jänner 1984 um 16.30 Uhr „in Wien 10., bzw. in Wien 11.“, auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1. nicht stets einen solchen Abstand zum nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Geschwindigkeit von 70 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.1985

RS Vwgh 1985/9/20 85/18/0307

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1 StVO 1960 §18 Abs1 VStG §44a lita VStG §44a Z1 StVO 1960 § 11 heute StVO 1960 § 11 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 11 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1985

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