RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0081

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §18 Abs1;
StVO 1960 §19 Abs6;

Rechtssatz

Der gebotene Sicherheitsabstand muss im Verhältnis eines Bevorrangten zu einem Wartepflichtigen Fahrzeug im Falle des Einbiegens des letzteren in der Regel größer sein als der nach § 18 Abs 1 StVO gebotene.

Schlagworte

Vorrangberechtigter Verhalten Wartepflichtiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020081.X02

Im RIS seit

11.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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