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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Rechtssatz
Dem Wortlaut des § 18 Abs 1 StVO 1960 kann nicht entnommen werden, dass es für die Anwendung dieser Regelung auf die Umstände ankommt, die zum Hintereinanderfahren von Fahrzeugen geführt haben.Dem Wortlaut des Paragraph 18, Absatz eins, StVO 1960 kann nicht entnommen werden, dass es für die Anwendung dieser Regelung auf die Umstände ankommt, die zum Hintereinanderfahren von Fahrzeugen geführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984020142.X01Im RIS seit
18.06.2004