RS Vwgh 1984/11/9 84/02/0142

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Veröffentlicht am 09.11.1984
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §18 Abs1;
  1. StVO 1960 § 18 heute
  2. StVO 1960 § 18 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 18 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Dem Wortlaut des § 18 Abs 1 StVO 1960 kann nicht entnommen werden, dass es für die Anwendung dieser Regelung auf die Umstände ankommt, die zum Hintereinanderfahren von Fahrzeugen geführt haben.Dem Wortlaut des Paragraph 18, Absatz eins, StVO 1960 kann nicht entnommen werden, dass es für die Anwendung dieser Regelung auf die Umstände ankommt, die zum Hintereinanderfahren von Fahrzeugen geführt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020142.X01

Im RIS seit

18.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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