Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Beachte
Besprechung in: Kritik des ÖAMTC "lt. Presse" vom 26.9.1970;Rechtssatz
Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001870.X01Im RIS seit
13.08.2002