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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Rechtssatz
Der Lenker eines nicht in entsprechendem Abstand nachfahrenden Fahrzeuges kann sich, wenn das voranfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst werden muß, um einen unerwartet die Fahrbahn betretenden Fußgänger nicht zu gefährden, nicht iS des § 3 StVO darauf berufen, dass er doch darauf vetrauen habe können, dass der Fußgänger die Fahrbahn nicht verkehrswidrig betrten werde.Der Lenker eines nicht in entsprechendem Abstand nachfahrenden Fahrzeuges kann sich, wenn das voranfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst werden muß, um einen unerwartet die Fahrbahn betretenden Fußgänger nicht zu gefährden, nicht iS des Paragraph 3, StVO darauf berufen, dass er doch darauf vetrauen habe können, dass der Fußgänger die Fahrbahn nicht verkehrswidrig betrten werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001290.X01Im RIS seit
27.09.2001