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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0358/79 E 15. Mai 1979 RS 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Bestimmung des § 18 Abs 1 StVO muss der nachfolgende Lenker damit rechnen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Vorderfahrzeug auch rasch abgebremst werden muss (vgl § 21 Abs 1 StVO).Im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 18, Absatz eins, StVO muss der nachfolgende Lenker damit rechnen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Vorderfahrzeug auch rasch abgebremst werden muss vergleiche Paragraph 21, Absatz eins, StVO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982110100.X01Im RIS seit
03.11.2004