Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, vom 6. März 1986 wurde der Beschwerdeführer dreier Verwaltungsübertretungen nach der StVO 1960 für schuldig befunden und mit Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 1.200,- (Ersatzarreststrafen zusammen 72 Stunden) bestraft. Der in den Akten erliegende Rückschein war in Übereinstimmung mit der Strafverfügung an den Beschwerdeführer persönlich adressiert, jedoch wurden der Name und die Adresse d... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §9;KO §58 Z2;KO §78 Abs2;ZustG §13 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Die Aushändigung eines in einem Verwaltungsstrafverfahren ergangenen Bescheides an den Masseverwalter gem § 78 Abs 2 KO kommt nicht die Wirkung der Zustellung an den Gemeinschuldner zu (Hinweis E VS 28.5.1962, 1936/60, VwSlg 5814 A/1962; B 27.10.1983, 82/11/0115, 0159). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 23. August 1988, Zl. GA 11-360/1/88, beruhte auf der Annahme, daß dem Finanzamt keine Kraftfahrzeugsteuerkarte für ein auf den Beschwerdeführer zugelassenes Kraftfahrzeug vorliege und der Beschwerdeführer die ordnungsmäßige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer nicht habe beweisen können. Der Verwaltungsgerichtshof hob diese Berufungsentscheidung mit Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0130 ("Vorerkenntnis"), wegen Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1007;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;ZustG §9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 585; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0149 E 1. Dezember 1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung z... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem gleichzeitig vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. März 1990 wurde ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Dezember 1989 bestätigt, wonach der Beschwerdeführer am 23. März 1988 um 11.40 Uhr in Wien, Y-Gasse 27-29, ein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0073 E 15. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 ZustellG. Schlagworte Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 16. September 1985 machte Rechtsanwalt Dr. A namens der Beschwerdeführerin, welche Konzessionärin der öffentlichen X-Apotheke in B ist, als stellvertretende Leiterin K vor der Bezirkshauptmannschaft Y namhaft, da die Beschwerdeführerin nicht in der Lage sei, den Betrieb der Apotheke selbst zu führen. Es werde beantragt, die behördliche Genehmigung dieses Stellvertreters zu erteilen. Der Schriftsatz enthält den Hinweis "Vollmacht beiliegend". Einem handschriftlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §19 Abs2 Z1;ApG 1907 §3 Abs1 Z6;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §9;
Rechtssatz: Auf Antrag eines Konzessionärs einer öff Apotheke eingeleitete Verfahren zur Genehmigung der Bestellung eines Stellvertreters bzw. zur Bestellung eines verantwortlichen Leiters (aus Anlaß der Einleitung der strafgerichtlichen Voruntersuchung gegen den Genannte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21. Dezember 1988 wurde zur Sicherung der Strafe des Verfalls die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen des Beschwerdeführers angeordnet. Der Beschwerdeführer stellte mit Schriftsatz vom 13. Jänner 1989 an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Beschlagnahmebescheid vom 21. Dezember 1988 zu bewilligen. Unter einem wurde B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/04/0112 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0140 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/04/0112 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0249 E 19. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die bloße Kenntnisnahme von einem Bescheid im Wege der Akteneinsicht ist nicht dem tatsächlichen Zukommen iSd § 9 ZustellG gleichzuhalten (Hinweis E 29.6.1984, 83/02A/0555)... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. September 1984 wies die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) den von Notar Dr. OW für die Beschwerdeführerin gestellten Antrag vom 23. März 1983, festzustellen, daß der Kauf einer näher bezeichneten Liegenschaft durch die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Bodenreform eine Grunderwerbsteuerbefreiung rechtfertige, mit der Begründung: ab, der Erwerb entspreche nicht der Zielsetzung des § 1 des Kärntner Landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;ZustG §9;
Rechtssatz: Solange der Beh eine schriftliche Vollmacht nicht vorliegt und der Vertreter daher als solcher nicht entsprechend ausgewiesen ist, darf - von dem Mängelbehebungsauftrag selbst abgesehen - an ihn in der Eigenschaft als Vertreter in der betreffenden Angelegenheit rechtens - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nicht zug... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §7;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0205 E 2. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz War der Bescheid - wie sich aus diesem in Verbindung mit dem bezüglichen Postrückschein ergibt - für "Herrn Friedrich L (den Bf) zu Hd "Herrn Rechtsanwalt Dr. Wilhelm H." bestimmt, so wurde ein allfälliger Zustellmangel, selbst wenn die Vollmacht an den RA - ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. Jänner 1989 stellte der Beschwerdeführer an die Behörde erster Instanz den Antrag, ihm die Strafverfügung vom 5. Oktober 1988 (betreffend eine Bestrafung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung) zuzustellen, da eine wirksame Zustellung bisher nicht erfolgt sei, zumal er anläßlich eines anderen Verwaltungsverfahrens Kenntnis von dieser Strafverfügung erhalten habe. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen St... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §62 Abs1;ZustG §8;ZustG §9;
Rechtssatz: Ein Vorhalt zum Zwecke des Parteiengehörs ist (ebenso wie ein Bescheid) erst am Tage der Zustellung erlassen. Hat die Behörde an diesem Tage bereits Kenntnis von einer Zustellungsbevollmächtigung, dann hat sie die (neuerliche) Zustellung des Vorhaltes an den Vertreter zu veranlassen. S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9;
Rechtssatz: Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird statt dessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann ist diese Zustellung unwirksam (Hinweis E VS 7.2.1958, 2091/55, VwSlg 4557 A/1958, Anm 9 zu § 9 ZustG bei Walter-Mayer, Zust... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich (LIA) vom 23. Dezember 1986 wurde gemäß § 14 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 (nunmehr gemäß BGBl. Nr. 721/1988 „Behinderteneinstellungsgesetz“, in der Folge kurz BEinstG) festgestellt, daß der Beschwerdeführer ab dem 1. September 1986 dem Kreis der begünstigten Invaliden angehörte. Als Gesundheitsschädigungen wurden damals zugrunde gelegt: 1. Defektheilung nach Hepatitis (30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit = MdE)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3 vierter Satz;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01 Im RIS ... mehr lesen...
1.1. Das erstinstanzliche Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 23. März 1988 betreffend Übertretungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz wurde dem Beschwerdeführer mittels RSa-Briefes am 14. April 1988 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt zugestellt. Der Beschwerdeführer erhob dagegen eine am 29. April 1988 zur Post gegeben Berufung. 1.2. Mit Bescheid vom 30. Dezember 1988 wies der Landeshauptmann von Steiermark diese Berufung als verspätet zurück. Nac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Gibt ein Rechtsanwalt unter Hinweis auf die im Verfahren über den Entzug der Lenkerberechtigung bereits vorgelegte Vollmacht der erstinstanzlichen Strafbehörde bekannt, den Besch auch im Strafverfahren zu vertreten, so wird der danach über die Berufung gegen das Straferkenntnis ergehende Bescheid durch Zustellung an den Rechtsa... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des KFG schuldig erkannt und es wurden deswegen über ihn Geldstrafen von insgesamt S 3.100,-- verhängt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Strafbetrag bis zur Höhe von S 1.800,-- durch die eingehobene Sicherheitssumme, die gemäß § 37 Abs. 5 VStG für verfallen erklärt werde, abgedeckt sei, sodass restlich noch S 1.300,-- zu bezahlen seien. Die Strafverfüg... mehr lesen...