RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §21;
AVG §62 Abs3;
ZustG;

Rechtssatz

Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020112.X03

Im RIS seit

28.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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