Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 23. August 1988, Zl. GA 11-360/1/88, beruhte auf der Annahme, daß dem Finanzamt keine Kraftfahrzeugsteuerkarte für ein auf den Beschwerdeführer zugelassenes Kraftfahrzeug vorliege und der Beschwerdeführer die ordnungsmäßige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer nicht habe beweisen können. Der Verwaltungsgerichtshof hob diese Berufungsentscheidung mit Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0130 ("Vorerkenntnis"), wegen Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1007;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;ZustG §9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 585; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0149 E 1. Dezember 1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung z... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem gleichzeitig vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. März 1990 wurde ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Dezember 1989 bestätigt, wonach der Beschwerdeführer am 23. März 1988 um 11.40 Uhr in Wien, Y-Gasse 27-29, ein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0073 E 15. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 ZustellG. Schlagworte Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 16. September 1985 machte Rechtsanwalt Dr. A namens der Beschwerdeführerin, welche Konzessionärin der öffentlichen X-Apotheke in B ist, als stellvertretende Leiterin K vor der Bezirkshauptmannschaft Y namhaft, da die Beschwerdeführerin nicht in der Lage sei, den Betrieb der Apotheke selbst zu führen. Es werde beantragt, die behördliche Genehmigung dieses Stellvertreters zu erteilen. Der Schriftsatz enthält den Hinweis "Vollmacht beiliegend". Einem handschriftlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §19 Abs2 Z1;ApG 1907 §3 Abs1 Z6;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §9;
Rechtssatz: Auf Antrag eines Konzessionärs einer öff Apotheke eingeleitete Verfahren zur Genehmigung der Bestellung eines Stellvertreters bzw. zur Bestellung eines verantwortlichen Leiters (aus Anlaß der Einleitung der strafgerichtlichen Voruntersuchung gegen den Genannte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21. Dezember 1988 wurde zur Sicherung der Strafe des Verfalls die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen des Beschwerdeführers angeordnet. Der Beschwerdeführer stellte mit Schriftsatz vom 13. Jänner 1989 an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Beschlagnahmebescheid vom 21. Dezember 1988 zu bewilligen. Unter einem wurde B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/04/0112 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0140 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/04/0112 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0249 E 19. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die bloße Kenntnisnahme von einem Bescheid im Wege der Akteneinsicht ist nicht dem tatsächlichen Zukommen iSd § 9 ZustellG gleichzuhalten (Hinweis E 29.6.1984, 83/02A/0555)... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. September 1984 wies die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) den von Notar Dr. OW für die Beschwerdeführerin gestellten Antrag vom 23. März 1983, festzustellen, daß der Kauf einer näher bezeichneten Liegenschaft durch die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Bodenreform eine Grunderwerbsteuerbefreiung rechtfertige, mit der Begründung: ab, der Erwerb entspreche nicht der Zielsetzung des § 1 des Kärntner Landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;ZustG §9;
Rechtssatz: Solange der Beh eine schriftliche Vollmacht nicht vorliegt und der Vertreter daher als solcher nicht entsprechend ausgewiesen ist, darf - von dem Mängelbehebungsauftrag selbst abgesehen - an ihn in der Eigenschaft als Vertreter in der betreffenden Angelegenheit rechtens - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nicht zug... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §7;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0205 E 2. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz War der Bescheid - wie sich aus diesem in Verbindung mit dem bezüglichen Postrückschein ergibt - für "Herrn Friedrich L (den Bf) zu Hd "Herrn Rechtsanwalt Dr. Wilhelm H." bestimmt, so wurde ein allfälliger Zustellmangel, selbst wenn die Vollmacht an den RA - ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §62 Abs1;ZustG §8;ZustG §9;
Rechtssatz: Ein Vorhalt zum Zwecke des Parteiengehörs ist (ebenso wie ein Bescheid) erst am Tage der Zustellung erlassen. Hat die Behörde an diesem Tage bereits Kenntnis von einer Zustellungsbevollmächtigung, dann hat sie die (neuerliche) Zustellung des Vorhaltes an den Vertreter zu veranlassen. S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9;
Rechtssatz: Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird statt dessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann ist diese Zustellung unwirksam (Hinweis E VS 7.2.1958, 2091/55, VwSlg 4557 A/1958, Anm 9 zu § 9 ZustG bei Walter-Mayer, Zust... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3 vierter Satz;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Gibt ein Rechtsanwalt unter Hinweis auf die im Verfahren über den Entzug der Lenkerberechtigung bereits vorgelegte Vollmacht der erstinstanzlichen Strafbehörde bekannt, den Besch auch im Strafverfahren zu vertreten, so wird der danach über die Berufung gegen das Straferkenntnis ergehende Bescheid durch Zustellung an den Rechtsa... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des KFG schuldig erkannt und es wurden deswegen über ihn Geldstrafen von insgesamt S 3.100,-- verhängt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Strafbetrag bis zur Höhe von S 1.800,-- durch die eingehobene Sicherheitssumme, die gemäß § 37 Abs. 5 VStG für verfallen erklärt werde, abgedeckt sei, sodass restlich noch S 1.300,-- zu bezahlen seien. Die Strafverfüg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0249 E 19. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die bloße Kenntnisnahme von einem Bescheid im Wege der Akteneinsicht ist nicht dem tatsächlichen Zukommen iSd § 9 ZustellG gleichzuhalten (Hinweis E 29.6.1984, 83/02A/0555). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §47;VStG §49 Abs1;ZustG §2;ZustG §9;
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung kann dann nicht in der an den Beschuldigten persönlich erfolgten Zustellung erblickt werden, wenn zum Zeitpunkt der so erfolgten Zustellung bereits ein Zustellbevollmächtigter gem § 9 Zustellgesetz bestellt war und dies der Behörde auch mitgeteilt wurde, auch wenn diese Mitt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9;
Rechtssatz: Die Kündigung einer Vollmacht kann der Behörde gegenüber nur dann wirksam werden, wenn ihr die Kündigung mitgeteilt wird. Eine Zustellvollmacht ist daher solange maßgebend, als die Behörde von einem Widerruf oder von einer Kündigung keine Kenntnis hat. (Hinweis auf E vom 25.11.1980, 3219/80) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;ZustG §9; Beachte Siehe jedoch:
86/05/0103 E 18. November 1986 RS 1;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs 5 VStG gilt der angefochtene Bescheid als aufgehoben und ist das Verfahren einzustellen, wenn eine Berufungsentscheidung nicht innerhalb eines Jahres ab Einbringung der Berufung erlassen wird. Nach dieser Rechtsvorschrift kommt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;ZustG §9;
Rechtssatz: Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 ZustellG. Schlagworte Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986100073.X01 ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit "Ladung" der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 26. Jänner 1987 (Formular 7 nach der damals nicht mehr in Kraft gestandenen Verwaltungsformularverordnung 1951) in Angelegenheit "RH, T, Überladung am 7. 10. 86" "als Beteiligter" für die Zeit zwischen dem 2. und dem 6. Februar 1987 mit der Aufforderung geladen, "persönlich zu erscheinen oder einen mit der... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2AVG §19AVG §48ZustG §9
Rechtssatz: Auch Ladungen (hier: als Zeuge) sind zu Handen eines ausgewiesenen Vertreters zuzustellen. Schlagworte Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987030046.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 5. Juni 1982 übergab der Vater des Beschwerdeführers, MH sen., seinen Liegenschaftsbesitz an seine Kinder, darunter unter anderem die Gp. 450/4 aus EZ 15 I der KG S, an den Beschwerdeführer. Dieser Grundbesitz war aus der ursprünglich unterteilten Gp. 450 durch Parzellierung in die Gpn. 450/1-12 im Jahre 1974 - die Grundbuchseintragung erfolgte erst im Jahre 1985 - gebildet worden. Die Grundparzellen 450/2 und 6-11 wurden nach ihrer Parzellieru... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1007ZustG §9
Rechtssatz: Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde mit ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985150149.X03 Im RIS seit 02.10.2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenkommission der Marktgemeinde R vom 5. August 1983 wurden den Beschwerdeführern als Eigentümern der Liegenschaft R, S-weg 23, Kanalisationsbeiträge im Gesamtbetrag von S 44.222,27 vorgeschrieben. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Vorstellung. Im Kopf: des Vorstellungsschriftsatzes werden die Einschreiter als „J und BS“ bezeichnet. Mit Bescheid vom 10. November 1983 gab die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch dieser Vorstellung keine... mehr lesen...