Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Ein Instandhaltungsauftrag bzw Instandsetzungsauftrag kommt nur bei Anlagen in Betracht, für die eine wasserrechtliche Bewilligung besteht und die in Übereinstimmung mit dem wasserrechtlichen Konsens errichtet wurde (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, S 248). Liegt ein solcher nicht vor, kann niemand unter d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juni 1988 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959, auf ihre Kosten bis längstens 30. Juni 1989 für die teilweise Abänderung der Stauanlage in der P (PZl. 23), und zwar die Ersetzung der ursprünglichen und bewilligten Holzpiloten, beginnend vom linken Ufer auf eine Länge von 20,50 m, durch Stahlspundwände und Ersetzung der hölzernen Schußtafel durch einen etwa 40 cm mächtigen Abschluß aus Beton sowie Ersetzun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §28 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Bei der nicht bewilligungsbedürftigen Instandhaltung nach § 50 Abs 1 WRG kommt es nicht allein darauf an, daß Zweck, Einrichtungen und Dimensionen beibehalten würden. Die Vornahme unzulässiger Neuerungen an einer bestehenden Anlage (etwa in Form einer Instandsetzungsüberschreitung) ist möglich (Hinweis E 9.1.1912, 215/12, VwSlg ... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte des nunmehrigen Beschwerdeverfahrens wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Dezember 1984, Zlen. 83/07/0371, 84/07/0271, verwiesen. Mit diesem hatte der Gerichtshof den damals angefochten gewesenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (vom 18. Oktober 1983) teils wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, teils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (letzteres, weil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Da im Fall eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 50 Abs 1 WRG dem solcherart Verpflichteten ein Anspruch darauf zusteht, daß ihm die von ihm zu setzenden Instandhaltungsmaßnahm... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer bescheidmäßig erteilten Verpflichtung zur Vornahme von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 50 Abs 1 in Verbindung mit § 50 Abs 3 WRG ist die Lösung des Problems wesentlich, ob es sich be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Ein nach § 50 Abs1 WRG erteilter Instandhaltungsauftrag mit dem Wortlaut "die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten am X-Bachgerinne im Ort Y vorzunehmen" entspricht nicht dem Bestimmtheitsge... mehr lesen...
Die Marktgemeinde E, die mitbeteiligte Partei dieses Verfahrens (im folgenden kurz MP), ist Inhaberin der ihr mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. Jänner 1967 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung der mechanisch geklärten Abwässer aus ihrem Ortsbereich in die Donau. Das dieser wasserrechtlichen Bewilligung zugrunde gelegene und in der Folge auch ausgeführte Projekt sah die Einleitung der Abwässer unter teilweiser Mitbenutzung eines Kanalstra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bewilligungswerber in Form einer Auflage verpflichtet, Maßnahmen zur Anpassung von durch die Ausführung seines Vorhabens beeinträchtigten wasserrechtlich bewilligten Anlagen durchzuführen, so steht es dem Inhaber einer solchen ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit als "Anfrage" bezeichneter Eingabe vom 2. April 1979 an die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (BH) führte die mitbeteiligte Partei (in der Folge: mP) Beschwerde darüber, dass ihr Grundeigentum durch das Wasser des Mühlbaches in F infolge Fehlens eines Uferschutzes beeinträchtigt werde. Das mit dieser Eingabe befasste Wasserbauamt Klagenfurt teilte der BH mit, dass seines Erachtens das Verlangen der mP nach einer Ufersanierung sowohl am Mühlbach... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 Beachte Miterledigu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 Beachte Miterledigu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin besitzt ein Wasserrecht zur Ausnutzung der Wasserkraft am Weissenegger Mühlgang (linker Murkanal), das unter Postzahl n1 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz eingetragen ist. Am gleichen öffentlichen Gewässer besitzt unterhalb dieser Wasserkraftanlage die mitbeteiligte Partei ebenfalls ein Wasserrecht zur Ausnutzung der Wasserkraft, das im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz unter Postzahl n2 eingetragen ist. Die Bewilligungen für dies... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs2; WRG 1959 §138 Abs1 lita; WRG 1959 §138 Abs1 litb; WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 § 111 heute WRG 1959 § 111 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 111 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zul... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 17. September 1884 wurde mehreren am Oberen Ybbser Mühlbach unterhalb H ansässigen Werksbesitzern die wasserrechtliche Bewilligung zum Zwecke der Entnahme des für sämtliche am vorbezeichneten Mühlbach unterhalb H gelegenen Werke erforderlichen Betriebswassers aus dem Ybbsflusse erteilt, wobei ein Wehr, und an dasselbe anschließend, ein über die Gp. 580, 584, 583 und 585 der Katastralgemeinde H zu führender, unterhalb der sogenannt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 §85 Abs2; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung eingetragenen, im Flußverlauf der Großen Rodl gelegenen Wasserkraftanlage im Gemeindebereich von X mit einem dazugehörigen Wehr. Dieses Wehr ist ein langes Streichwehr mit verhältnismäßig hochgelegener Krone, über dessen Rücken das Hochwasser nahezu rechtwinkelig abgelenkt wird, während das Triebwasser in flüssiger Linienführung der Kraftanlage des Beschwerdeführers zugeführt wird. Unge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Die im gegenwärtigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei "S-stift X" stellte am 11. Februar 1959 beim Amte der Oberösterreichischen Landesregierung den Antrag, den Senftenbach in seinem von der Abzweigung in St. Martin i. I., genannt "Eiserne Schiene", bis zur Mündung in den Gurtenbach führenden und ein Privatgewässer der Antragstellerin darstellenden Teil zu einem öffentlichen Gewässer zu erklären. Dieses Gewässer werde zufolge des an ihm geübten Gemeingebrauches... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8; WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 §50 Abs2; WRG 1959 §50 Abs3; WRG 1959 §61 Abs1; AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 WRG 1959 § 50 heute ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8; WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 §50 Abs2; WRG 1959 §50 Abs3; WRG 1959 §61 Abs1; AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 WRG 1959 § 50 heute ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit Eingabe vom 30. Juli 1949 das Amt der Salzburger Landesregierung und mit Eingabe vom 9. August 1949 die Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. P. ersucht, das A-kanalkonsortium in B (im folgenden kurz Konsortium genannt) sowie den Hotelbesitzer JN in B zu beauftragen, den Akanal und den Kanal des Hotels X vor ihrem Hause in B, Y-platz Nr. 244, sofort aufzugraben und instandzusetzen, und zwar unter Aufsicht der Wasserrechtsbehörde. Dieses Ersuchen wurde da... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 impl; WRG 1959 §50 Abs1; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Steiermark hatte den "Erben nach LR" - den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführerin - mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 14. April 1939 gemäß den §§ 9, 45, 82 Abs. 1 P. a und 102 des Wasserrechtsgesetzes 1934 u. a. die Verpflichtung auferlegt, die Uferschutzanlagen in der vom sogenannten S-wehr in L nachteilig beeinflußten Gewässerstrecke der M im Einvernehmen mit der M-bauleitung stets so instandzuhalten, daß eine Verletzung öffentlicher Interessen oder f... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1 idF 1969/207; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1 idF 1969/207; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete am 28. September 1953 an die Bezirkshauptmannschaft Judenburg eine Eingabe, in welcher sie darauf hinwies, daß die vom ehemaligen Landrat des Kreises Judenburg am 22. Jänner 1941 bestätigte Enteisungsordnung, soweit sie die Wegschaffung des im Gerinne der Kunstmühle W herabtreibenden Eises und die Freihaltung des B-baches zwecks ungehinderten Abflusses, des aus dem Mühlgerinne kommenden Eises und schließlich die Aufteilung der bei diesen zu stellenden A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1 idF 1969/207; WRG 1959 § 50 heute WRG 1959 § 50 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 50 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...