RS Vwgh 1958/12/18 2172/56

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Veröffentlicht am 18.12.1958
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Der Rückstaubereich einer Wasserkraftanlage kann begrifflich nicht mehr zum unmittelbaren Anlagenbereich gerechnet werden. (Hinweis auf das E vom 22. Juni 1933, Slg. Nr. 17.649/A)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1956002172.X01

Im RIS seit

06.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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