RS Vwgh 1990/11/13 89/07/0079

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §50 Abs1;
WRG 1959 §50 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/07/0069

Rechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer bescheidmäßig erteilten Verpflichtung zur Vornahme von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 50 Abs 1 in Verbindung mit § 50 Abs 3 WRG ist die Lösung des Problems wesentlich, ob es sich bei einem davon betroffenen Gerinne um ein natürliches oder ein künstliches handelt (Hinweis E 4.12.1984, 83/07/0371).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070079.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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