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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §50 Abs1 idF 1969/207;Rechtssatz
Die Bestimmungen des § 50 Abs. 1 bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine behördliche Regelung der Enteisung einer Wasserbenutzungsanlage und der durch die Anlage hinsichtlich der Eisbildung nachteilig beeinflußten Wasserstrecken.Die Bestimmungen des Paragraph 50, Absatz eins, bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine behördliche Regelung der Enteisung einer Wasserbenutzungsanlage und der durch die Anlage hinsichtlich der Eisbildung nachteilig beeinflußten Wasserstrecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1955002732.X01Im RIS seit
25.09.2012Zuletzt aktualisiert am
02.01.2015