RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0104

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §28 Abs1;
WRG 1959 §50 Abs1;

Rechtssatz

Bei der nicht bewilligungsbedürftigen Instandhaltung nach § 50 Abs 1 WRG kommt es nicht allein darauf an, daß Zweck, Einrichtungen und Dimensionen beibehalten würden. Die Vornahme unzulässiger Neuerungen an einer bestehenden Anlage (etwa in Form einer Instandsetzungsüberschreitung) ist möglich (Hinweis E 9.1.1912, 215/12, VwSlg 8653 A/1912).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070104.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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