RS Vwgh 1984/12/4 83/07/0371

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Veröffentlicht am 04.12.1984
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/07/0271

Rechtssatz

Ob ein Gewässer ein öffentliches Gewässer ist oder zum öffentlichen Wassergut zählt ist für die Beurteilung der Verpflichtung des Wasserberechtigten gemäß § 50 Abs 1 WRG 1959 nicht von rechtlicher Relevanz.Ob ein Gewässer ein öffentliches Gewässer ist oder zum öffentlichen Wassergut zählt ist für die Beurteilung der Verpflichtung des Wasserberechtigten gemäß Paragraph 50, Absatz eins, WRG 1959 nicht von rechtlicher Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983070371.X02

Im RIS seit

14.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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