Index: 90/02 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KfG §101 Abs1 litaKfG §102 Abs1KfG §105 VStG §45 Abs1 Z3 VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 45 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 19.05.06 Konvention zum Schutze der Menschenrechte undGrundfreiheiten40.01.09 Verwaltungsstrafgesetz 199182.05.22 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Norm: EMRK Art6 Abs2 LMSVG §5 Abs2 Z1 VStG §45 Abs1 Z1 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO §4 Abs1 litaStVO §4 Abs5 VStG §45 Abs1 Z2 VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 45 gültig von 01.07... mehr lesen...
Rechtssatz: Der
Spruch: hat nicht nur die Sachverhaltselemente, von denen die Zuordnung eines Tatverhaltens zu den Merkmalen des Straftatbestandes abhängt, zu bezeichnen, sondern grundsätzlich auch die Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Der Vorwurf eines Tatzeitraumes ?2005/2006? ? wie gegenständlich erfolgt - entspricht nicht den Erfordernissen ei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO §52 lita Z10a B-VG Art89 Abs1 B-VG Art129 Abs3 VStG §45 Abs1 Z2 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: StVO §5 Abs1StVO §5 Abs5StVO §5 Abs9StVO §5 Abs10StVO §99 Abs1b VStG §45 Abs1 Z2 VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber gewerberechtlich der XY Warenvertriebs GesmbH zur Last gelegt, dass am Standort der dortigen Filiale in F., XY 6, am 22.04.2008 um 12.39 Uhr durch eine Angestellte des Unternehmens eine Flasche Malibu sowie eine Flasche Jim Beam an einen Jugendlichen mit dem Geburtsdatum XY verkauft wurde, obwohl die landesgesetzlichen Vorschriften den Verkauf derartiger Alkoholika an Jugendliche dieses Alters verbieten. Von dem Berufungswerbe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 15.04.2005 um 21.00 Uhr in I., einem Mann die Durchführung des Geschlechts- sowie Oralverkehrs gegen Entgelt in Höhe von Euro 120,-- angeboten und somit eine Beziehung zur Ausübung der Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle angebahnt. Die Beschuldigte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 14 lit b Tiroler Landes-Polizeigesetz begangen und wurde über sie gemäß § 19 Abs 1 Tiroler ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.02.2008, Zl VK-20476-2007, wurde Herrn M. K., K., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 19.08.2007 00.10 Uhr Tatort: A 12, Inntalautobahn, km 18.310, Gemeinde Radfeld, Fahrtrichtung Osten Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (A) 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass das genannte KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als gemäß § 9 Abs 3 VStG verantwortliche Person der Firma ?XY?, zu verantworten, dass am 20.06.2006 um 13.32 Uhr im Betrieb ?XY, Filiale Nr. XY, in W.,?, Kartoffeln der Marke ?XY? in Verkehr gebracht wurden, obwohl unter sechs untersuchten Knollen sechs Knollen Fremdsorten festgestellt werden konnten, von denen fünf Knollen einer Fremdsorte A und eine weitere Knolle eine... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 12. Mai 2007 in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr im Gemeindegebiet von Kappl, auf der Seßladalpe, im Bereich der Grundstücke XY und XY beide im Grundbuch der Katastralgemeinde K. das Verbot der Beunruhigung von Wild missachtet, indem Sie bei mehreren Ein- bzw Ausgängen vor Murmeltierbauten Holz und Reisig angezündet haben und in weiterer Folge die Ein- bzw Au... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren41 Innere Angelegenheiten41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §82 Abs1 VStG §45 Abs1 Z1 VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 45 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §81 Abs1SPG 1991 §85 VStG §30 Abs2 VStG §45 Abs1 Z1 VStG § 30 heute VStG § 30 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. II Nr. 309/2004 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung) gilt dieses Bundesgesetz für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer im Sinn dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Arbeitgeber im Sinn dieses Bundesgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetra... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs.1 SPG begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 218 Euro zu bestrafen, der durch ein besonders rücksichtloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört. Nach § 21 Abs.1a VStG hat die Behörde ua dann von der Durchführung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Int... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 52b VStG ist § 73 AVG im Verwaltungsstrafverfahren nur in Privatanklagesachen und im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht anzuwenden. Nach § 73 Abs.2 AVG geht auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über, wenn der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen wird. Der Devolutionsantrag ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, der abzuweisen ist, wenn die Verzögerung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten. Von einem Verstoß gegen diese Vorschrift kann demnach nur dann die Rede sein, wenn der Lenker eines Fahrzeuges die Überquerungsabsicht zu erkennen vermag. Aber ... mehr lesen...
Mit dem am 14.04.2006 zu Handen der rechtsfreundlichen Vertretung von Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) zugestellten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 04.04.2005 wurde wie folgt ausgesprochen: ?Sie haben am 7.11.2004 um 11.00 Uhr im Gemeindegebiet von Wulkaprodersdorf, Autobahn A 3, bei Str.Km. 37,993, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** eine Bundesautobahn benutzt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten. Dadur... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei dieser Sachlage kann keines der vorhandenen Beweismittel als ausreichend angesehen werden, um die volle Gewissheit vom Vorliegen der relevanten Tatsachen zu erlangen. Ob die Autobahnvignette manipuliert angebracht war oder nicht, lässt sich nach der Beweiswürdigung des erkennenden Mitglieds nicht mehr einwandfrei, nämlich im Einklang mit den Erfordernissen eines Verfahrens vor einem Gericht iSv Art 6 Abs. 1 EMRK feststellen. Denn im gerichtlichen Verfahren genügt es nicht d... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer von hinten erfolgten Lasermessung bedarf es der vor Ort erstellten Standaufzeichnungen zur Nachvollziehbarkeit der Messung. Widrigenfalls einer Nachprüfungsmöglichkeit jede Grundlage entzogen wird. Schlagworte Datendokumentation, Handaufzeichnungen mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 7 9 2005 wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er sei als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen *** dem schriftlichen Verlangen der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21 2 2005 binnen zwei Wochen nach der am 28 2 2005 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung eine Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 15 11 2004 um 12 21 Uhr im Gemeindegebiet *** Strkm 53,3 in Fahrtrichtung *** gelenkt hat, insof... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zweifel ist von einer unfallvermeidenden Abwehrhandlung durch Vorbeifahren ausgegangen worden. Zur Last gelegt wurde ein verbotenes Überholen ? ausführliche Beweiswürdigung. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz (im Folgenden belangte Behörde) wurde der vom nunmehrigen Berufungswerber gegen die Strafverfügung der belangten Behörde vom 08.02.2005, GZ: 9987836/SZD, mit welcher über ihn wegen Verletzungen des Stmk. Parkgebührengesetzes bzw. der Grazer Parkgebührenverordnung eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde, eingebrachte Einspruch gemäß § 49 Abs 1 VStG 1991 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Begründet wurde dieser Bescheid im... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Strafverfügung nach § 52a VStG nur deshalb behoben, weil darin das Kennzeichen des betreffenden Kraftfahrzeuges unrichtig angeführt wurde, ist dies keine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens. Dasselbe gilt, wenn der Behebungsbescheid nach § 52a VStG irrtümlich erlassen wird, weil es wegen der Vielzahl der angelasteten Parkgebührendelikte zu Verwechslungen kam und hinsichtlich jener Delikte, auf die sich der Behebungsbescheid bezieht, noch gar keine Strafverfügun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verbindung einer Fahrt zum Arbeitsplatz zwecks einer dort beabsichtigten Vorführung eines Fahrzeuges gegenüber einem Käufer, entledigt diese Fahrt nicht des Charakters der Probefahrt. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine dokumentierte Nachfahrdauer von nur 3 Sekunden trägt den Verdacht einer Übertretung iSd § 18 Abs.1 StVO nicht, weil das Vorderfahrzeug plötzlich umgespurt haben könnte. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.2 Z5 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I.Nr. 112/2003, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht nach Abs. 3 oder 4 einer strengeren Strafe unterliegt, mit einer Geldstrafe bis zu 14.530 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen, wer ohne Bewilligung oder entgegen einer solchen eine gemäß § 32 bewilligungspflichtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird gegen den Beschuldigten ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts der Übertretung nach § 36 lit d KFG gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG vom zuständigen Organ mittels Aktenvermerk eingestellt und in der Folge trotzdem ein Straferkenntnis hinsichtlich der oben angeführten Verwaltungsübertretung erlassen, so ist das Straferkenntnis aufzuheben, da einem Aktenvermerk betreffend einer Einstellung des Verfahrens Rechtswirkung zukommt und nach Einstellung das Verfahren nicht mehr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigten wurde als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches und nach außen vertretungsbefugtes Organ der BS L GmbH vorgeworfen, dass die BS L GmbH die im
Spruch: des Straferkenntnisses näher angeführte gewerbliche Güterbeförderung durch einen Lenker, welcher türkischer Staatsangehöriger ist, vornehmen ließ und dabei der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Fahrer eine Fahrerbescheinigung zur Verfügung zu stellen, obwohl der Fahrer ein Fahrzeug im grenzüberschreit... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte, dem eine Verwaltungsübertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Last gelegt wird, verstorben, ist von der Einleitung bzw Fortführung des Strafverfahrens abzusehen und dessen Einstellung zu verfügen, da die Strafbarkeit durch den Tod des Beschuldigten aufgehoben wird. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Tod, Strafaufhebungsgrund, Tod des Beschuldigten, Einstellung des Verfahrens mehr lesen...