Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 VStG

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Entscheidungen 241-270 von 408

RS UVS Oberösterreich 1993/06/08 VwSen-101272/2/Kei/Gr

Rechtssatz: Aufhebung des Straferkenntnisses und Einstellung des Strafverfahrens, wenn in dessen
Spruch: dem Berufungswerber eine Hinterziehung der Parkgebühr angelastet wird, in der
Begründung: jedoch nur davon die Rede ist, daß er der in § 6 Abs. 1 lit. b OöParkGebG normierten Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/04 Senat-MD-92-131

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Rechtsmittelwerberin mit Straferkenntnis vom 29. April 1992, Zl: 3-*****-91, für schuldig, am 16. März 1991, gegen 15,15 Uhr, im Ortsgebiet von H**********, auf der Hauptstraße 16, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen W-*****C   1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand   2. nicht die nächste Polizei- oder G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 04.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/04 VwSen-260066/3/Wei/Shn

Beachte Verweis auf VwGH v. 26.11.1984, Zl. 83/10/0225; VwGH v. 29.3.1989, Zl. 89/01/0067. Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 137 Abs. 3 lit. d iVm § 31 Abs. 1 WRG verkörpert kein Ungehorsams-, sondern ein Erfolgsdelikt, sodaß § 5 Abs. 1 zweiter Satz nicht zur Anwendung kommen kann. Die belangte Behörde hätte daher auch im Hinblick auf die dem Berufungswerber zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 2 lit. h WRG die Überschreitung der bescheidmäßig genehmigten Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/03 Senat-SW-92-406

W****** T******* wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion xx vom 12. August 1992, Zl ********/91, für schuldig befunden am 27.9.1991 von 20,40 Uhr bis 20,50 Uhr im Ortsgebiet xx, Flughafen, Einfahrtsstraße Position Nr 130, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W ******B zum Parken abgestellt zu haben, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftskennzeichen "Halten und Parken" kundgemachtes Halte- und Parkverbot besteht, und damit eine Verwaltungsübertretung gemäß §24 Abs1 lita St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/28 Senat-KO-93-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.01.1993, Zl 3-*****-91, wurden über den Berufungswerber L L wegen Übertretung gemäß §9 VStG, §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 GewO 1973, gemäß §366 Abs1 Z2 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt.   Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz wurde gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes der Betrag von S 300,-- vorgeschrie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-KO-92-408

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen die Berufungswerberin das Straferkenntnis vom 1. Juni 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihr zur Last gelegt, daß sie am 2. Dezember 1990 um ca 15,10 Uhr im Gemeindegebiet von H, *********gebiet, B******straße vor dem Haus Nr 16 1. als Fußgängerin die Fahrbahn der Bundesstraße * vor dem Haus B******straße 16, wo ein Schutzweg nicht vorhanden ist, betreten hat, um sie in Richtung H******-B*****markt zu überqueren, ohne sich vorher vergewissert ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-LF-92-015

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte Karl D mit Straferkenntnis vom 23.9.1992, Zl 3-****-92, schuldig, am 25. Juli 1992 von 15,45 bis 16,30 Uhr in T****** auf dem Rathausplatz vor dem Haus Nr *, den LKW mit dem Kennzeichen *******, geparkt zu haben, obwohl dies aufgrund des angeführten Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "Halten verboten - gilt nur für LKW und Anhänger" verboten war und auf dem Beschuldigten die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/19 Senat-WU-92-128

Die Berufungswerberin J K wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt xx vom 16. März 1992, Zl M** **********Str, der versuchten Einfuhr von Erzeugnissen artengeschützter Tiere entgegen den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1981 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der geltenden Fassung (Artenschutzgesetz) schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe im Gesamtbetrag v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/17 Senat-MD-92-461

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 6. Juli 1992, Zl: 3-*****-92, wurde über Frau G H in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin und somit als die nach der Bestimmung des §9 VStG strafrechtlich Verantwortliche der Firma G H GesmbH eine Geldstrafe von viermal S 3.000,--, insgesamt somit S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfalle vier mal 3 Tage, somit 12 Tage) verhängt.   Amgelastet wurde ihr, dafür verantwortlich zu sein, daß die im Spruch: des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/14 VwSen-260045/5/Gf/La

Beachte Verweis auf VwSlg 10521 A/1981; VwSlg 11069 A/1983; VwSlg 11466 A/1984; VwSlg 11894 A/1985; VwGH v. 25.9.1986, Zl. 86/02/0058. Rechtssatz: Keine hinreichende Spruchkonkretisierung iSd § 44a Z. 1 iVm § 31 Abs. 3 WRG und § 137 Abs. 3 lit. e WRG, wenn bloß festgestellt wurde, daß keine der mit dem wasserpolizeilichen Auftrag vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen wurde, der wasserpolizeiliche Auftrag jedoch auf ein stufenweises Sanierungskonzept dergestalt abst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/14 Senat-KR-92-010

Beachte Ebenso Senat-HL-92-011 Rechtssatz: War die Bezirksverwaltungsbehörde zur Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses unzuständig, dann hat die Berufungsbehörde nur das Straferkenntnis aufzuheben, nicht aber auch das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/13 Senat-ZT-92-020

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, am 2. Juni 1991 um 19,15 Uhr auf der B ** im Ortsgebiet von K************, nächst Haus Nr 23, Fahrtrichtung G*********, mit dem durch Kennzeichen näher bezeichneten Kraftfahrzeug die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens Geschwindigkeitsbeschränkung erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten zu haben. Hiefür wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheitss... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/11 Senat-SB-92-067

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Oktober 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten S F wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 5.000,-- zuzüglich eines Kostenbeitrages für das Verwaltungsstrafverfahren im Betrag von S 500,-- verhängt.   In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, er habe "als Inhaber der Gewerbeberechtigung für Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer gemäß §94 Z12 GewO 1973... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/11 Senat-KO-92-088

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7. Mai 1992, Zl 3-****-92, wurde der Beschuldigte M E S als das gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma H***************** GesmbH, **** H*********, I********straße 11, wegen Übertretung des §85 Abs3 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) gemäß §31 Abs2 litp des Arbeitnehmerschutzgesetzes mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/07 Senat-HO-92-029

F F wurde mit mündlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8.2.1992, Zl 3-***-92, schuldig befunden, am 8.2.1992 um 08,56 Uhr im Gemeindegebiet von B******* auf der B *** bei Km 66,2 als Lenker des PKW's mit dem Kennzeichen *******D bei der Fahrt in Richtung W*** schneller als 80 km/h gefahren zu sein und damit eine Verwaltungsübertretung nach §98 KFG iVm §58 Abs1 Z1 KDV 1967 begangen zu haben.   Mit schriftlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11.6.1992,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/06 Senat-KO-92-061

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über die Berufungswerberin wegen Übertretung des §15 Abs4 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte am 31. Dezember 1991 gegen 22,30 Uhr im Gemeindegebiet von O*********** auf der W*******straße (Landeshauptstraße **) beim Straßenkilometer 14,8 in Fahrtrichtung O*********** als Lenkerin des PKW **-*... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/05 Senat-GD-92-039

Unter Punkt 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5.3.1992, Zl 3-****-91, wurde gemäß §8 Abs2 NÖ Spielautomatengesetz eine Geldstrafe von S 1.200,-- verhängt.   Gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens I. Instanz der Betrag von S 120,-- vorgeschrieben.   Die Tatumschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses zu Punkt 3) lautet folgendermaßen:   "Zeit: 4.4.1991 bis 19,45 Uhr Ort: "L** V**** Halle",... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-GF-92-096

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-****-91, wurde über H R wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm ein Kostenbeitrag für das Verwaltungsstrafverfahren von S 200,-- vorgeschrieben. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, am 3. März 1991 um 08,20 Uhr in G************** auf dem Areal des Autokinos ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/23 VwSen-230189/2/Gf/Hm

Rechtssatz: Keine taugliche Verfolgungshandlung mangels Außenwirkung, wenn jeglicher Nachweis darüber fehlt, daß dem Beschuldigten die Ausdehnung des Tatvorwurfes durch die im Wege der Amtshilfe ersuchte Behörde auch tatsächlich und in einer dem § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise zur Kenntnis gebracht wurde. Nichtnachweisbarkeit der Tat ist anzunehmen, wenn sich der einzige Zeuge schon im erstbehördlichen Verfahren nicht mehr an die erforderlichen Einzelheiten des Sachverhaltes zu erinne... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/22 VwSen-230187/2/Gf/Hm

Rechtssatz: Wenn die Berufung explizit auf das Strafausmaß eingeschränkt ist, so kann, wenn sich im Berufungsverfahren herausstellt, daß der Berufungswerber nicht tatbestandsmäßig gehandelt hat, dieses Straferkenntnis selbst nicht mehr, sondern nur dessen Strafausspruch aufgehoben werden. Allenfalls Aufhebung durch die bescheiderlassende Behörde oder deren Oberbehörde. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-WB-92-056

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.4.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A M in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma M R******** und V*************** GesmbH in **** K, G*****straße **, gemäß der Bestimmung des §9 VStG wegen Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz die in den Punkten 1 a - 14 c des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 43.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 804 Stun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-SB-92-011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe, wie am 21. November 1991 durch den Jagdreferenten der Bezirkshauptmannschaft xx festgestellt wurde, nächst seinem Anwesen in Z***** *, G*****, in einem ca 10 x 11 m großen Gatter einen Rehbock gehalten, obwohl er für diese Wildtierhaltung keine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erlangt hatte. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §7 iVm §13 Abs2 NÖ Tierschutzgesetz in der geltenden Fassung be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-WM-93-003

Mit Straferkenntnis des Bügermeisters der Stadt xx vom 16.12.1991, Zl 14/************* wurde über den Beschuldigten R S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z3 und 4 GewO 1973, BGBl Nr 50/74 idF BGBl Nr 254/89, gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt.   Gemäß §64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz der Betrag von S 500,-- vorgeschriebe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-PL-92-031

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde Frau U K hinsichtlich 13 Übertretungen gemäß §§ 20 iVm 74 Abs5 Z3 LMG 1975 schuldig erkannt und eine Geldstrafe von insgesamt S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: insgesamt 660 Stunden) verhängt und überdies die Tragung der Verfahrenskosten in der Gesamthöhe von S 1.100,-- ausgesprochen.   Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung mit dem Vorbringen, daß sich der Spruch: des angefochtenen Bescheides lediglich a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-082

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten J O wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,15 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-080

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,10 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-084

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über die Beschuldigte J M wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 22. März 1992 um 10,00 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-081

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 29. März 1992 um 09,30 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/19 Senat-KO-92-034

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K J das Straferkenntnis vom 6. Februar 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 29. März 1991 gegen 12,45 Uhr als Lenker des PKW * ******B im Gemeindegebiet von K und S auf der A ** in Fahrtrichtung St 1. im Gemeindegebiet von K unmittelbar nach der AGIP-Tankstelle ca auf Höhe des Straßenkilometers 24,400 den PKW N ******3 rechts überholt, obwohl der Lenker dieses Fahrzeuges nicht die Absicht angezeigt habe, nac... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/15 Senat-WN-92-019

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirekion xx vom 7.2.1992, Zl St ****/91, wurde der Beschuldigte laut Spruch: der Übertretung des §103 Abs1 Z1 KFG 1967 in Verbindung mit §101 Abs1 lita KFG 1967 für schuldig befunden und über ihn gemäß §134 Abs1 KFG 1967 eine Geldstrafe in der Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) verhängt, weil er als Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen * ***.**2 und dem Sattel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 15.04.1993

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