Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.07.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Mag.a (FH) Lana GANSELMAYER, BA und AbtInsp Stefan MÜLLNER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Günther KATZENSTEINER für die Kanzlei HSK Anwälte, der Disziplinaranwältin Obstlt Nicole TRAPPL, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch e... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 23.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Kmsr. Mag. Hans NICKO und ChefInsp Andreas WOSCHNIGG als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Franz SCHARF, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Robin HORVATH, BA MA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat am 09.05.2025 gegen 21.49 Uhr ein „si... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 11.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. Insp in A 1.1. am 12. Mai 2022, welche im Zuge der Vorbe... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjrin Petra SCHMIED, BA und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat 1. im Herbst 2024 gegenüber einer Reinigungskraft im Lift... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 05.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Maga (FH) Lana GANSLMAYER, MA und AbtInsp Christoph ZECHMEISTER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Major Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, ... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 26.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjr. Petra SCHMIED, BA und Mjr Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. sein... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN dessen Verteidiger GrInsp Bernhard AUGDOPPLER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, indem er 1... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 26.02.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Michael HUBMANN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN ist schuldig, er hat 1. im Dezember 2024, im Dien... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.12.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Oberst Alois KNAPP und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten HR NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Dr.in Verena HAUMER für die Kanzlei BEURLE Rechtsanwälte, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: HR NN I. römisch eins. is... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Stabswachtmeister (StWm) A.A. ist schuldig, er hat am 30. Jänner 2023 in N.N. als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung vor der Kriminalpolizei bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt und dadurch den B.B., einem Bediensteten der Hee... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: 1. Er hat sich durch die Versendung zahlreicher WhatsApp Nachrichten abschätzend, bzw. beleidigend über Vorgesetzte, oder Mitarbeiter geäußert und diese dadurch in ihrer menschlichen Würde verletzt 2. Er ist als Vorgesezter, im Zeitraum vom 26. Juni bis 03. August 2024, seiner ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 07.05.2024, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: A: Er hat in der Freizeit und in Zivil, seine Mitarbeiterin gegen ihren Willen sexuell belästigt indem er mit seiner Hand über ihren Rücken strich und sie am Gesäß anfasste. B: Er hat in der PI, zu seinem Mitarbeiter gesagt „ich kenn dich ja eh... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach §§ 133, 302 StGB gemäß § 190 Ziffer 2 StPO ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach Paragraphen 133,, 302 StGB gemäß Paragraph 190, Ziffer 2 StPO ein. Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtver... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. Jänner 2024 zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, BDG schuldig: 1. Er hat seiner ehemalige Mitarbeiterin N.N. um ca. 02:00 Uhr, außer Dienst, während seines Aufenthaltes beim Fest a) mit einer Misshandlung am Körper gedroht, indem er sie vor mehreren Personen mehrfach anschrie: „Ich bringe dich um! Du kommst schon noch in meine Gasse, ich ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 23, hat durch MR Mag. Franz Higatsberger-Urbanek, MA als Vorsitzenden sowie MR Mag. Friedrich Paul und ADirin Veronika Schmidt als nebenberufliche Mitglieder in der Disziplinarsache gegen den Beamten, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, am 12. September 2023 beschlossen: Der Beamte ist schuldig, er hat am 13. Mai 2022 während seiner Spätschicht im Verteilzentrum Brief in N.N. um ca. 20:15 Uhr seinen Kollegen A.A. beschimpft, ihn am T-Shi... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 23, hat durch MR Mag. Franz Higatsberger-Urbanek, MA als Vorsitzenden sowie MR Mag. Friedrich Paul und ADirin Veronika Schmidt als nebenberufliche Mitglieder in der Disziplinarsache gegen den Beamten, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. März 2023 und 16. Mai 2023, beschlossen: Der Beamte ist schuldig, er hat als Zusteller in einem Gleitzeitdurchrechnungsmodell in der Zustellbasis N.N. I. Manipulationen bei seinen Handheldeinträgen... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.10.2022 nach der am 10.10.2022 sowie am 19.10.2022, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte wird vom Vorwurf, er habe Kolleginnen und Kollegen im Hof der PI N.N. A.A. ohne deren Einwilligung von hinten mit beiden Händen an einer eindeutig der zur Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien, nämlich ihren bekleideten Brüsten erfasst, diese für etwa fünf Sekunden intensiv auf und ab bewegt, sie dadurch sexuell belästigt s... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat N.N. hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 5. Oktober 2021 in Anwesenheit des Beamten sowie in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat 1. durch Verfassung und Versendung einer E-Mail am 22.11.2019 um 08.08 Uhr an A.A. - nachdem dieser bei Kollegen nachgefragt hatte, ob er sich überhaupt im Dienst befände - durch Verwendung der Ausdrücke: „[…] es klingt wie aus alten Stasi Zeiten der ... mehr lesen...
BESCHLUSS Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat in der nicht-öffentlichen Sitzung am 31.08.2021 unter dem Vorsitz von Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER und in Gegenwart der weiteren Senatsmitglieder Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) zu Recht erkannt: Gegen den Beschuldigten wird das Senatverfahren iSd. § 72 des Heeresdisziplinargesetzes 2014 (HDG) nicht eingeleitet und es wird das durch die Disziplinaranzeige, GZ S91551/3-PzGrenB35/Kdo... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 31. August 2021 durch den Senatsvorsitzenden Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER sowie in Gegenwart der weiteren Senatsmitglieder Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) und in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes ObstdIntD Mag. iur. Christian MAMUZIC, der Schriftführerin Kristina JUSUFOSKI sowie des Beschuldigten und dessen rechtsfreundlicher Vertreter RA Dr. Christoph REITMANN, LL.M.... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde sowie den Erhebungen der zuständigen LPD. Sachverhalt: Am N.N. langte in der Personalabteilung die Meldung des PI-Kdt. N.N., ein, wonach der Beamte im Verdacht steht, diverse Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben. Der Meldung ist zu entnehmen, dass sich A.A. in einem persönlichen Gespräch an ihn wandte und ihm vom Umstand berichtete, dass sich der Beamte widerrechtlich ... mehr lesen...
Disziplinarerkenntnis Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz, Senat 2, hat durch die Vorsitzende Präsidentin des Landesgerichts Dr. Haberl-Schwarz und die weiteren Mitglieder Richter des Oberlandesgerichts Mag. Riffel und BI Zöhrer in der Disziplinarsache gegen BI iR *** *** nach der am 16. Dezember 2019, 10. März 2020 und 4. Juni 2020 in Anwesenheit des Disziplinaranwalts Oberstaatsanwalt Dr. Kirschenhofer und des Verteidigers des Disziplinarbeschuldigten, Dr. Ja... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat II, hat im Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten (B) nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 13.07.2020 durch HR Dr. Renate Windbichler als Senatsvorsitzende sowie HR Mag. Anna Holper und RR AD Maria Bloderer als weitere Mitglieder des Disziplinarsenats, in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers, des Disziplinaranwalts MR Mag. Alfred Hacker und der Schriftführerin AD Martina Mikhail z... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat während des Nachtdienstes in der PI vor den anwesenden Kollegen über seine Kollegin laut gesagt, dass sie „einen geilen Arsch und eine Hammerfigur“ habe, 2. er hat während des oben angeführten gemeinsamen Dienstes mit dieser Kollegin vor anderen Kollegen mit der Antennenspitze des Funkgerätes seine Kollegin immer wieder ... mehr lesen...
Der Verdacht, eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N., GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. mit Einlangen der Disziplinar-anzeige Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach wurde am N.N., um N.N. Uhr das von A.A. und B.B. verfasste Schreiben samt Aktenvermerke in Bezug auf das Fehlverhalten des Beamten an die D.D. übergeben. An dieser Besprechung nahmen A.A., B.B., D.D. und E.E. ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 15.05.2019 nach der am 03.04.2019, am 04.04.2019, am 09.04.2019, am 24.04.2019, am 06.05.2019, am 08.05.2019 sowie am 15.05.2019, jeweils in Anwesenheit der Beamtin, des Verteidigers A.A. (jeweils am 04.04.2019, am 24.04.2019, am 06.05.2019) bzw. B.B. für A.A. (jeweils am 03.04.2019, am 09.04.2019), des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beamtin ist ... mehr lesen...