1 Mit Bescheid vom 8. November 2018 setzte die belangte Behörde den Beitrag des Revisionswerbers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2017 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Beitragsordnung) mit EUR 6.997,10 fest. Mit Bescheid vom 6. Mai 2019 setzte die belangte Behörde diesen Beitrag für das Jahr 2018 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 8.876,52 fest. Mit Bescheid vom 8. November 2018 ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs1 ÄrzteG 1998 §109 Abs3BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs4BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn4 Abs5 ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 10... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 2021 wurde der Beitrag der Revisionswerberin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2018 mit € 28.000,- festgesetzt und ausgesprochen, dass unter Berücksichtigung der für dieses Jahr entrichteten vorläufigen Fondsbeiträge ein Beitragsrückstand in der Höhe von € 938,66 bestehe. 2 Die belangte Behörde führte begründend aus, die Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien sehe in Abschnitt IV... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs1 ÄrzteG 1998 §109 Abs2 ÄrzteG 1998 §109 Abs3BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1VwRallg ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 2020 wurde der Beitrag der Revisionswerberin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2019 mit € 23.089,72 festgesetzt und ausgesprochen, dass mangels Entrichtung vorläufiger Fondsbeiträge für dieses Jahr ein Beitragsrückstand in dieser Höhe bestehe. 2 Die belangte Behörde legte der Bemessungsgrundlage zu versteuernde Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit im Jahr 2016 in der Höhe von € 91.132,96, Fonds... mehr lesen...
1 1.1. Mit am 12. September 2017 beschlossenem und mit 20. September 2017 datiertem Bescheid setzte die belangte Behörde den Beitrag der Revisionswerberin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2014 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Beitragsordnung) mit EUR 4.508,76 fest. Mit am 24. April 2018 beschlossenem und mit 7. Mai 2018 datiertem Bescheid setzte die belangte Behörde diesen Beitrag für ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs1 ÄrzteG 1998 §109 Abs3BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs4BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn4 Abs5 ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 10... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurden, soweit es durch die Revision bekämpft wird, mit Spruchpunkten II. und III. die Beiträge des Revisionswerbers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1999 bis 2018 (teils durch Bestätigung und teils durch Abänderung näher bezeichneter Bescheide der erstbelangten Behörde aus dem Jahre 2018) und mit Spruchpunkt III. die vom Revisionswerber zu leistenden Kammerum... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3 ÄrzteG 1998 §2 Abs2 ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z5 ÄrzteG 1998 §2 Abs3 ÄrzteG 1998 §91 Abs3 ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 ... mehr lesen...
Index: L94052 Ärztekammer Kärnten82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3; ÄrzteG 1998 §112 Abs3; ÄrzteG 1998 §112 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Krnt 2010 §9 Abs7; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Kärnten vom 11. April 2012 war dem Revisionswerber gemäß § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung des Wohlfahrtsfond der Ärztekammer für Kärnten (iF: Satzung) ein Nachzahlungsbetrag für die Grundleistung in Höhe von EUR 41.283,21 vorgeschrieben worden. Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Kärnten vom 11. April 2012 war dem Revisionswerber gemäß Paragraph 9, Absatz 7, Litera a, der ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3; ÄrzteG 1998 §2 Abs2; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3; ÄrzteG 1998 §2 Abs2; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geände... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien wurde der von der Revisionswerberin zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2013 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden kurz Beitragsordnung) mit EUR 3.764,74 festgesetzt. Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien wurde der von der Revisionswerberin zu leistende ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3; ÄrzteG 1998 §2 Abs2; ÄrzteG 1998 §2 Abs3; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt nach seinen Beschwerdeausführungen eine Ordination als praktischer Arzt und bezieht daneben auch Einkünfte aus seiner Tätigkeit als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bei der Erstellung von sog. "Pflegegeld-Gutachten" im Auftrag einer Pensionsversicherungsanstalt. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2010 mit einem Betrag von EU... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beitrag der Beschwerdeführerin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien für das Jahr 2010 mit EUR 2.654,03 festgesetzt (und gleichzeitig ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin von diesem Betrag durch ihre vorläufigen Fondsbeiträge bereits EUR 2.620,35 entrichtet habe, sodass ein offener Beitragsrückstand von EUR 33,68 verbleibe). Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe in ihrer Bes... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ASVG §338;
Rechtssatz: Die Ärztin hat im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle gemäß § 338 ASVG (diese Bestimmung betrifft in ihrem Abs. 2 die Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Versicherten mit u.a. medizinischen Leistungen) die Leistungen der freiberuflich tätigen Är... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 3 ÄrzteG 1998 zählt die Erstattung ärztlicher Gutachten zu den ärztlichen Tätigkeiten im engeren Sinne (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2003/11/0292). Die Beurteilung im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle, ob die Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzte ordnungsgemäß erbracht werden, stellt... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;
Rechtssatz: Wenn organisatorische Tätigkeiten (Koordinationstätigkeiten, Auskunftserteilung, Teilnahme an Arbeitskreisen, usw.) ohne inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsbereich "Vertragspartnerkontrolle", also ohne Konnex mit einer ärztlichen Tätigkeit, zu verrichten sind, sind diesbezügliche Gehaltsbestandteile nur dann... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §75 Abs3; ÄrzteG 1998 §109 Abs3; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geänd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol vom 5. September 2006 wurde ein Fondsbeitrag von EUR 15.215,87 für die Jahre 2005 und 2006 festgesetzt und dem Beschwerdeführer, einem selbständig tätigen Arzt, zur Zahlung vorgeschrieben. In seiner dagegen erhobenen Beschwerde (Berufung) samt Ergänzung brachte der Beschwerdeführer zusammengefasst vor, wie sich aus den vorgelegten Unterlagen seines Steuerberaters ergebe, sei sein Nettogewinn im Jahr ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 6. Juli 2005 wurde der von der Beschwerdeführerin zu leistende Beitrag für die Todesfallbeihilfe gemäß Abschnitt II der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) bis 31. Dezember 2004 mit EUR 3.514,40 festgesetzt. Unter einem wurde der zu leistende Beitrag für die Krankenunterstützung gemäß Abschnitt VI der Beitragsordnung bis 31. Dez... mehr lesen...
Mit drei Bescheiden vom 14. September 2005 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien jeweils den Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für die Jahre 2001, 2002 und 2003 zuzüglich Säumniszuschlägen in der Höhe von 10 % fest. Mit Bescheid vom 19. Oktober 2005 setzte der Verwaltungsausschuss seinen Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2004 gemäß Abschnitt I. der Beitragsordnung mit EUR 9.382,86 fest. Mit drei ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 Abschn1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/11/0103 E 27. Jänner 2009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0275 E 6. Juli 2004 RS 1(Hier: Zweiter bis vierter Satz: "Typische" ärztliche Tätigkeit als Betriebsarzt, Aufgaben des "Gesundheitsmanagements... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen zur hg. Zl. 2003/11/0292 angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 14.539,29 festgesetzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen zur hg. Zl. 2003/11/0292 angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 gemäß Abschnitt römisch eins der Be... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §109 Abs5;ÄrzteG 1998 §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0106
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/11/0150 E 18. Dezember 2006
Rechtssatz: § 109 Abs. 3 des ÄrzteG 1998 und die gemäß § 109 Abs. 5 ÄrzteG 1998 erlassenen Bestimmungen der Beitragsordnu... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z1 impl;ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z2;ÄrzteG 1998 §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0106
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/11/0150 E 18. Dezember 2006
Rechtssatz: Aus dem Einleitungshalbsatz des § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998 lässt sich ableiten, dass... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. April 2003 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Fondsbeitrag des Beschwerdeführers für das Jahr 2002 "gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung" mit EUR 5.159,52 fest. Der noch bestehende Beitragsrückstand von EUR 2.580,-- sei bis zum 31. Juli 2003 einzuzahlen. Dieser Bescheid wurde wie folgt begründet: Mit Bescheid vom 28. April 2003 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Fondsbe... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 19. Oktober 1999 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien dem Beschwerdeführer den Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1995 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit S 326.108,00 vor. Die Begründung: des Bescheides lautete wie folgt: 1.1. Mit Bescheid vom 19. Oktober 1999 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien dem Beschwerdeführer den Beitrag zum Wohlfahrts... mehr lesen...