RS Vwgh 2014/11/20 2012/11/0212

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Veröffentlicht am 20.11.2014
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Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §109 Abs3;
ÄrzteG 1998 §2 Abs3;

Rechtssatz

Gemäß § 2 Abs. 3 ÄrzteG 1998 zählt die Erstattung ärztlicher Gutachten zu den ärztlichen Tätigkeiten im engeren Sinne (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2003/11/0292). Die Beurteilung im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle, ob die Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzte ordnungsgemäß erbracht werden, stellt nichts anderes als ein ärztliches Gutachten über erbrachte medizinische Leistungen seitens der niedergelassenen Ärzte dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012110212.X02

Im RIS seit

11.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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