Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Cristian D***** (teils anklagedifform) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (1 und 2), mehrerer Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 (zu 3 und 18 auch nach § 15) StGB (3, 17, 18), des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 StGB (4, 7, 19), des Verbrechens des Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (5), zweier Verbrechen der absichtlichen schweren Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** und Ismail Ö***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A/I), der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142, 143 zweiter Fall StGB (A/II) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Evans D***** - abweichend von der wegen §§ 15, 142 Abs 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. August 2005 in Innsbruck den Gerhard T***** vorsätzlich am Körper verletzt, indem er ihn am
Kopf: erfasste und gegen die Wand einer Hofeinfahrt stieß, wodurch der Genannte eine Prellung an der rechten Hand sowie Abschürfungen im Brustbereich und am
Kopf: erlit... mehr lesen...
Norm: StGB §75 DStGB §75 EStGB §75 FStGB §87StPO §261
Rechtssatz: Ob die angeklagte Tat nach § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB oder nach § 75 StGB zu beurteilen ist, hängt allein von der inneren Tatseite des Täters ab. Soweit die äußeren Begleitumstände ersichtlich auch den Tatentschluß in Richtung Mord zulassen, liegen im Regelfall die Voraussetzungen für ein Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichtes vor (Mayerhofer StPO4 § 261 E 11 = ... mehr lesen...
Norm: StGB §87 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 87 StGB Verweisungen: Vgl § 83 StGB (Grundtatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung) sowie §§ 84, 85 StGB; zur Schuldform siehe § 5 Abs 2 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102597 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH0002_000STG00087_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §87
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 87 Abs 1 und Abs 2 StGB läßt die Begehungsweise offen, sodaß durchaus Raum dafür bleibt, im Einklang mit den im § 32 Abs 3 StGB umschriebenen Strafbemessungsgrundsätzen eine akzentuierte Rücksichtslosigkeit bei der Tatausführung der Körperverletzung ist sohin keine zwangsläufige Voraussetzung der Todesfolge, sondern einer zusätzlichen Würdigung zugänglich. Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 DStGB §87
Rechtssatz: Die Verwendung eines lebensgefährlichen Mittels auf lebensgefährliche Weise (§ 84 Abs 2 Z 1 StGB) ersetzt zwar nicht die Feststellung der Absicht, eine schwere Verletzung zuzufügen, doch liegt darin ein gewichtiges Indiz für die Annahme einer derartigen Absicht, das vom Gericht beweiswürdigend verwertet werden kann. Entscheidungstexte 14 Os 36/... mehr lesen...
Norm: StGB §87StGB §207 Abs2
Rechtssatz: Im Fall eintätigen Zusammentreffens des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 (Abs 1 und Abs 2) StGB mit dem der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB fällt dem Täter zur Vermeidung einer doppelten Zurechnung desselben Erfolges (Eintritt der schweren Verletzung) nicht auch die Qualifikation nach dem § 207 Abs 2 StGB zur Last. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §87StGB §202StGB §207
Rechtssatz: War der geschlechtliche Missbrauch einer unmündigen Person von der Absicht des Täters, dem Tatopfer schwere Verletzungen zuzufügen begleitet, trifft der Tatbestand der absichtlichen schweren Körperverletzung mit dem "Nicht-Körperverletzungsdelikt" des § 207 StGB tateinheitlich zusammen, weil nur die Subsumtion unter beide Tatbestände den Unrechtsgehalt der Deliktshandlung voll zu erfassen vermag. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.April 1969 geborene (zum Tatzeitpunkt noch jugendliche) Helmut K*** wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster (richtig: zweiter) Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach tötete er am 5. Februar 1987 in Vöcklamarkt vorsätzlich den Johann H*** durch Versetzen von neun Messerstichen in den Rücken und die Brust mit einem Fixiermesser (1) und nah... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §87StGB §142 EStGB §143 C
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen den Körperverletzungsdelikten nach den §§ 83 bis 87 StGB mit dem Verbrechen des Raubes ist im Hinblick auf die beim Eintritt schwerer Verletzungsfolgen einsetzende höhere Strafdrohung nicht möglich. Entscheidungstexte 11 Os 115/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 11 Os 115/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22-jährige Adolf A der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.Mai 1984 in Wien 1. Franz B mit einem Messer absichtlich eine schwere Körperverletzung zugefügt, nämlich eine Stichverletzung im Bereich der rechten unteren Brustkorbseite samt Durchstich der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die türkischen Gastarbeiter Necdet A, geboren 1.Dezember 1958, und ünal B, geboren 10.März 1941, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB., ünal B als Gehilfe nach § 12 StGB., schuldig erkannt. Darnach hat Necdet A dem (ihm als langjährigen Arbeitskollegen bekannten, mit ihm aber verfeindeten) Nizamettin C durch Versetzen eines wuchtigen Schlags gegen den
Kopf: mit einem 1,3 m langen halbzölligen Met... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Jänner 1940 geborene kaufmännische Angestellte Franz A (zu I) des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB, (zu II) des Vergehens der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach § 289 StGB als Beteiligter gemäß § 12, zweitem Anwendungsfall, StGB und (zu III) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.September 1979 in W... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §87StGB §125 D
Rechtssatz: Die Beschädigung von Kleidungsstücken (nicht allzu hohen Werts) des Opfers eines Säureattentates wird durch die Unterstellung unter den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB für sich allein abgegolten. Entscheidungstexte 13 Os 4/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 13 Os 4/82 Veröff: SSt 53/11 = JBl 1982,438 = EvBl 1982/165 S 522 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Juli 1952 geborene Portier Andreas A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (Punkt I/ des Schuldspruchs), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt II/ des Schuldspruchs) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. (Punkt III/ des Schuldspruchs) schuldig erkannt. Zu Punkt I/ des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, am 27.Juni 1978 in Wien dem Gerhard B dadurch, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1942 geborene beschäftigungslose August A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 10. März 1979 in Wien den Kurt B durch einen Schuß aus einer unberechtigt geführten Faustfeuerwaffe und durch einen Schlag mit dieser absichtlich am Körper schwer verletzt (Steckschußverletzung an der rechten ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 31-jährige beschäftigungslose Friedrich A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. (Punkt A/ des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 StGB. (Punkt C/ des Urteilssatzes), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt D/ des Urteilssatzes) und des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Mai 1925 geborene Rentner Emil A (geb. B) wegen der am 13.Oktober 1977 erfolgten Abgabe von mindestens 9 gezielten Schüssen auf zwei Personen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach den § 15, 87 Abs. 1 StGB sowie wegen des Besitzes und des Führens einer Faustfeuerwaffe des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Die Faustfeuerwaffe wurde gemäß § 26 Abs. 1 StGB eingezogen. Nu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26.April 1936 geborene Vertragsbedienstete Edeltraut A A) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB; B) des Vergehens der (leichten) Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19.April 1977 in Wien zu A) Karl B durch Versetzen eines Stichs mit einem Messer (mit 9 cm langer, fester Klinge) in die linke Brustvorderwand eine zur Eröffnung der Brusthöhle mit Laesi... mehr lesen...
Norm: StGB §87
Rechtssatz: Der Täter muß beim Delikt nach § 87 StGB den schweren Verletzungserfolg bezweckt und sich diesen zum Ziel gesetzt haben. Entscheidungstexte 12 Os 84/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 84/78 12 Os 173/78 Entscheidungstext OGH 04.12.1978 12 Os 173/78 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §87
Rechtssatz: § 87 StGB findet bei schweren Körperverletzungen Anwendung, wenn es dem Täter darauf ankommt, nicht irgendeine Verletzung sondern eine schwere Körperverletzung zuzufügen. Entscheidungstexte 12 Os 84/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 84/78 12 Os 3/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 3/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Oktober 1948 geborene Hilfsarbeiter Karl Manfred A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gemäß dem § 38 StGB. wurde die Verwahrungs- und Untersuchungshaft vom 3.Oktober 1977, 15 Uhr 45, bis 14.Dezember 1977, 10 Uhr 30, und vom 17.März 1978, 10 Uhr 30, bis 31.März 1978, 10 Uhr 10, auf... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs1 AStGB §87
Rechtssatz: Für eine Schußverletzung am Oberschenkel ist keineswegs typisch, daß sie schwer ist; das gezielte Schießen auf diesen Körperteil indiziert sohin noch nicht die Absicht, schwer zu verletzen. Entscheidungstexte 12 Os 36/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 12 Os 36/76 9 Os 136/80 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 DStGB §87
Rechtssatz: § 84 Abs 2 Z 1 StGB verlangt den das Bewußtsein der Lebensgefährdung umfassenden Vorsatz; bei der Absicht, schwer zu verletzen, kommt (nur) § 87 StGB zur Anwendung. Entscheidungstexte 10 Os 73/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 73/76 Veröff: SSt 47/40 = EvBl 1977/33 S 79 = RZ 1977/5 S 17 = RZ 1976/109 S 206 ... mehr lesen...
Norm: StGB §87
Rechtssatz: Tatbestand sui generis (Qualifikationen der §§ 84 bis 86 StGB beziehen sich auf § 83 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 148/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 148/75 Veröff: SSt 47/5 = RZ 1976/64 S 101 13 Os 180/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os 180/75 Veröff: EvBl 1976/242 S 521 ... mehr lesen...
Norm: StGB §87
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Angeklagte mit einem Messer mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimeter von hinten in die Lendengegend des Opfers gestochen hat, ist durchaus zureichend, um die Annahme zu begründen, daß der Angeklagte dabei in der Absicht gehandelt hat, dem Opfer eine schwere Verletzung zuzufügen, zumal deren Eintritt schon nach Art der vom Angeklagten verwendeten Waffe (zweischneidiges Wurfmesser, zwölf Zentimet... mehr lesen...
Norm: StGB §87
Rechtssatz: Die Absicht des Täters, einen schweren Erfolg herbeizuführen, muß besonders festgestellt werden, auch wenn die Verletzung mit einem solchen Werkzeug und auf solche Art unternommen wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist. Entscheidungstexte 2 Os 416/46 Entscheidungstext OGH 07.09.1946 2 Os 416/46 Veröff: ÖJZ 1946,442 ... mehr lesen...