RS OGH 1982/3/18 13Os4/82

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Veröffentlicht am 18.03.1982
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Rechtssatz

Die Beschädigung von Kleidungsstücken (nicht allzu hohen Werts) des Opfers eines Säureattentates wird durch die Unterstellung unter den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB für sich allein abgegolten.Die Beschädigung von Kleidungsstücken (nicht allzu hohen Werts) des Opfers eines Säureattentates wird durch die Unterstellung unter den Tatbestand des Paragraph 87, Absatz eins, StGB für sich allein abgegolten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0091172

Dokumentnummer

JJR_19820318_OGH0002_0130OS00004_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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