Entscheidungen zu § 13a GehG

Verwaltungsgerichtshof

120 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 120

RS Vwgh 1990/10/22 89/12/0110

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a idF 1966/109;GehG 1956 §13b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §13b Abs4 idF 1973/318;
Rechtssatz: Die Lohnsteuer, die auf einen zu Unrecht angewiesenen Bezugsteil entfällt, stellt zwar für die Berechnung des an den Beamten auszuzahlenden Bezuges eine Abzugspost dar, sie mindert aber nicht die Höhe der zu Unrecht empfangenen Leistung, weil die Abfuhr der Lohnsteuer, die der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/12/0110

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1106/80 E 20. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Bevor zu entscheiden ist, ob eine Leistung zu Unrecht empfangen wurde und ob dieser Empfang in gutem Glauben erfolgte oder nicht, muß eindeutig geklärt sein, wie die Behörde den von ihr als Übergenuß im Sinne des § 13a GehG 1956 angesprochenen Betrag ermittelt hat. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/6 89/12/0059

Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Prüf- und Versuchsanstalt für Pionier- und Bauwesen des Amtes für Wehrtechnik in X, die er leitet. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in Wien XXI. In der Zeit vom 7. bis 11. April 1986 fand - nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens unter dem Betreff: "zivile Fortbildung: ÖVQ-Lehrgänge durch WZ an der LVAk" e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.06.1990

RS Vwgh 1989/12/18 89/12/0202

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;GehG 1956 §30a Abs3;
Rechtssatz: Maßgebend ist gemäß § 13 a GehG nicht die subjektive Gutgläubigkeit, sondern die objektive Erkennbarkeit des Irrtums bzw Übergenusses. War die bescheidmäßige Zuerkennung der pauschalierten Mehrleistungszulage auf die seinerzeit innegehabte Verwendung bezogen, so endete der Anspruch ab der Betrauung mit einer anderen Funktion. Die Bede... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1989

RS Vwgh 1989/9/25 89/12/0138

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: Beruft sich die Bedienstete (Professorin) darauf, sie sei bei Empfang des Übergenusses (hier: Karenzurlaubsgeld, Bildungszulage, Wohnungszulage, Haushaltszulage) durch eine falsche Auskunft gutgläubig gewesen, so führt sie damit ein in ihrer subjektiven Sphäre gelegenes Moment ins Treffen, das für die maßgebende Frage der objektiven Erkennbarkeit nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1989

RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0225

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §13b;
Rechtssatz: Der Anspruch des Bundes auf Rückzahlung des Übergenusses kann, da keine bestimmte Formvorschrift besteht, im Verwaltungsverfahren schriftlich, mündlich oder durch ein sonstiges, dem Beamten erkennbares Verhalten geltend gemacht werden (Hinweis E 19.2.1976, 1774/74, E 28.4.1977, 2595/76, VwSlg 9309 A/1977),... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0067

Index: L24001 Gemeindebedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: GdBedG Bgld 1971 §3;GehG 1956 §13a;KOVG 1957 §54 Abs1 idF 1972/013;PG 1965 §39;VwRallg;
Rechtssatz: Körperliche bzw. geistige Behinderungen des Empfängers sind hinsichtlich der objektiven Erkennbarkeit eines Übergenusses nur bei Geschäftsunfähigkeit des Empfängers m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/12/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;GehG 1956 §20b Abs1 Z3;GehG 1956 §20b Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Eine auf der rechtsirrigen Auslegung des § 20b Abs 1 Z 3 GehG beruhende Meldepflichtverletzung exkulpiert nicht; der Empfang eines daraus resultierenden Übergenusses ist nicht gutgläubig. Schlagworte Auslegung Diverses VwRallg3/5 Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0157

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nebentätigkeitsvergütung gebührt zwar kraft G, bedarf aber zu ihrer Konkretisierung der bescheidmäßigen Bemessung. Dennoch ist der abgefochtene Bescheid, der keine bescheidmäßige Bemessung enthält, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn auch § 37 BDG hinsichtlich der Abgrenzung einer Nebentätigkeit von dienstlichen Aufgaben auslegungsbedürftig ist und daher ein insofern unterlaufender Irrtum der auszahlenden Stelle nicht von vornherein objektiv erkennbar ist (Hinweis E vom 20.9.1982, 8... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0157

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;
Rechtssatz: Für die Anspruchsberechtigung des Beamten, auf eine Nebentätigkeitsvergütung für eine Unterweisungstätigkeit ist es unerheblich, ob anderen Beamten für ähnliche Tätigkeiten Nebentätigkeitsvergütungen zuerkannt wurden (Hinweis auf E 25.4.1988, 87/12/0041). European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0169

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;VwRallg;
Rechtssatz: In Fällen, in denen Leistungen, die - bezogen auf den Zeitpunkt der Empfangnahme - zu Recht empfangen wurden, hins derer aber der Titel (der Rechtsgrund) in der Folge mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Empfangnahme weggefallen ist, ist die Gutgläubigkeit zu verneinen, wenn der Beamte im Zeitpunkt der Empfangnahme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Beamte für den Teil der von ihm als Nebentätigkeit gewerteten Tätigkeit (Vorbereitung der Unterweisungen), den er außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden verrichtet hat, Überstundenvergütungen angesprochen und auch erhalten, so hät... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/12/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;GehG 1956 §20b Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Jede schuldhafte Verletzung der gesetzlichen Meldepflicht hat zur Folge, dass sich der Leistungsempfänger nicht mehr darauf berufen kann, den auf die Verletzung der Meldepflicht ursächlich zurückzuführenden Übergenuss im guten Glauben empfangen zu haben. Schlagworte Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1988/11/14 88/12/0111

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13 Abs5;GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: Werden einem Beamten für die Dauer der Ausübung eines Mandats eines Abgeordneten die Bezüge nicht in einem gem § 13 Abs 5 GehG verminderten Ausmaß ausgezahlt, sondern in voller Höhe, so stellt dies einen Vorgang dar, der beim Empfänger objektiv gesehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der empfangenen Leistung auslösen muss; dies gilt umso... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1988/11/14 88/12/0115

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §13a impl;PG 1965 §39 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Werden nach der Ruhestandsversetzung nicht 80 vH, sondern 100 vH des ruhegenussfähigen Monatsbezugs ausbezahlt, ist dies ein Vorgang, der beim Empfänger objektiv Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Unterschiedsbetrages hätte auslösen müssen. Dies gilt umso mehr, als... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1988/9/19 87/12/0026

Index: L10105 Stadtrecht Salzburg63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;Statut Salzburg 1966 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0025 E 6. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Objektiv erkennbar ist der Irrtum, wenn er in der offensichtlich falschen Anwendung einer klaren, der Auslegung nicht bedürfenden
Norm: besteht. Die Verpflichtung zum Rückersatz eines empfangenen Übergenusses hängt nicht davon ab, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1988

RS Vwgh 1988/9/19 87/12/0026

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Die durch das Fehlen von Rückersatzbestimmungen bestehende Lücke im Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist im Wege der Analogie durch jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes auszufüllen, die für die Vertragsbediensteten des Bundes un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1988

RS Vwgh 1988/9/6 87/12/0025

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Die durch das Fehlen von Rückersatzbestimmungen bestehende Lücke im Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist im Wege der Analogie durch jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes auszufüllen, die für die Vertragsbediensteten des Bundes un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1988

RS Vwgh 1988/9/6 87/12/0025

Index: L10105 Stadtrecht Salzburg63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;Statut Salzburg 1966 §11;
Rechtssatz: Objektiv erkennbar ist der Irrtum, wenn er in der offensichtlich falschen Anwendung einer klaren, der Auslegung nicht bedürfenden
Norm: besteht. Die Verpflichtung zum Rückersatz eines empfangenen Übergenusses hängt nicht davon ab, dass der Übergenuss durch eine "Unkorrektheit" oder "Unachtsamkeit" des zur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1988

RS Vwgh 1987/11/30 87/12/0078

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: § 68 Abs 2 AVG ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass die Abänderung des gem § 12 Abs 3 GehG bescheidmäßig festgesetzten Vorrückungsstichtages nicht rückwirkend erfolgen könne. Die Frage des Zeitpunktes der Wirksamkeit des geänderten Bescheides kann nämlich nicht losgelöst von der angewendete... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1987

RS Vwgh 1987/11/30 87/12/0078

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: Haben die empfangenen Leistungen dem Gesetz entsprochen, ist dem Beamten Redlichkeit bei deren Empfang zuzubilligen, auch wenn er eine Rückfrage bei der Dienstbehörde darüber unterlassen hat, warum sie ihm ohne bescheidmäßige Änderung des Vorrückungsstichtages angewiesen worden sind. Dies umsomehr, wenn im Zahlungsauftrag, der ihm mitgeteilt worden war, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1987

RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0088

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1101/78 E 26. September 1979 VwSlg 9937 A/1979 RS 6 Stammrechtssatz Die Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle für einen Übergnuß, der auf eine irrtümliche Einstufung in eine höhere Gehaltsstufe zurückgeht, kann nicht in Abrede gestellt werden. Auch wenn die Gehaltsansätze einer ständigen Veränderung unterworfen sind, ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1987

RS Vwgh 1987/9/21 86/12/0095

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0966/79 E 12. Mai 1980 VwSlg 10122 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Lohnsteuer, die auf einen zu Unrecht empfangenen Bezugteil entfällt, stellt zwar für die Berechnung des an den Beamten auszuzahlenden Bezug eine Abzugspost dar, sie mindert aber nicht die Höhe der zu Unrecht empfangenen Leistung, weil die Abfuhr der Lohnsteuer, die de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1987

RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0148

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;GehG 1956 §4 Abs12;GehG 1956 §5 Abs6; Beachte Fortgesetztes Verfahren:87/12/0140 E 12. Oktober 1987 VwSlg 12553 A/1987;
Rechtssatz: Der Beamte hat im Falle einer Scheidung die zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um von meldepflichtigen Tatsachen (im Beschwerdefall: Eingehen eines öffentlichen Dienstverhältnisses im Hinblick auf die Haushaltszulage) Ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1987

RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0148

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Beachte Fortgesetztes Verfahren:87/12/0140 E 12. Oktober 1987 VwSlg 12553 A/1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0232 E 23. April 1985 RS 2 Stammrechtssatz Der gute Glaube beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger an der Rechtmäßigkeit der ihm ausgezahlten Leistungen auch nur Zweifel hätte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0038

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a idF 1983/656;GehG 1956 §26 Abs3 idF 1983/656;GehG 1956 §27 Abs4 idF 1983/656; Beachte Besprechung in: ÖffD 1987/6, S 30;
Rechtssatz: § 13 a GehG regelt nur den Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen. Eine Anwendung des § 13 a GehG auf den Rückersatz von zu Recht erhaltenen Leistungen kommt daher nicht in Frage. Dies trifft auf eine Abfertigung zu, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0293

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Beachte Besprechung in: ÖffD 1987/6, S 30;
Rechtssatz: Ein monatlicher Übergenuss von ca S 4.000,-- ist wegen seiner Höhe bei der üblicherweise voraussetzbaren Sorgfalt objektiv erkennbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986120293.X01 Im RIS seit 25.09.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/12 85/12/0248

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: Wird eine "nach Maßgabe der Vorrückung in höhere Bezüge einziehbare Ausgleichszulage" gewährt, liegt es, da an den automatisch sich vollziehenden Vorgang des Vorrückens in höhere Bezüge angeknüpft wird, auch nahe, von einer damit Hand in Hand gehenden Minderung der Wortwahl "einziehbare" oder "einzuziehende" keine entscheidende Bedeutung zukommen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1987

RS Vwgh 1987/1/12 85/12/0248

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0232 E 23. April 1985 RS 2 Stammrechtssatz Der gute Glaube beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger an der Rechtmäßigkeit der ihm ausgezahlten Leistungen auch nur Zweifel hätte haben müssen. (Hinweis auf E vom 6.9.1978, 0168/78, vom 5.12.1979, 1022/77 und vom 17.5.51982, 81... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1987

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