RS Vwgh 1988/9/19 87/12/0026

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Veröffentlicht am 19.09.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1278/63 E VS 30. Juni 1965 VwSlg 6736 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Die durch das Fehlen von Rückersatzbestimmungen bestehende Lücke im Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist im Wege der Analogie durch jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes auszufüllen, die für die Vertragsbediensteten des Bundes unmittelbar gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120026.X02

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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