RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1989
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;
VwRallg;

Rechtssatz

In Fällen, in denen Leistungen, die - bezogen auf den Zeitpunkt der Empfangnahme - zu Recht empfangen wurden, hins derer aber der Titel (der Rechtsgrund) in der Folge mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Empfangnahme weggefallen ist, ist die Gutgläubigkeit zu verneinen, wenn der Beamte im Zeitpunkt der Empfangnahme der einzelnen Leistungen am Weiterbestand des Titels ernstlich zweifelte oder zweifeln musste (im Beschwerdefall auf Grund der Einbringung der Ehelichkeitsbestreitungsklage vor der Empfangnahme der Leistungen (Hinweis auf E 15.10.1973, 0650/73).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120169.X03

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten