RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0293

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1987/6, S 30;

Rechtssatz

Ein monatlicher Übergenuss von ca S 4.000,-- ist wegen seiner Höhe bei der üblicherweise voraussetzbaren Sorgfalt objektiv erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120293.X01

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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