Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Geht die Eignung des Grundstückes als Bauland durch die Realteilung verloren, so folgt schon daraus, daß eine solche Teilung wg der Zerstörung der wirtschaftlichen Einheit, die die Liegenschaft bildet, untunlich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 270/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 6 Ob 270/71 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AWEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei Realteilung hat jeder Miteigentümer einen Teil von annähernd gleicher Beschaffenheit und gleichem Wert zu erhalten. Entscheidungstexte 6 Ob 126/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 6 Ob 126/71 6 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 6 Ob 86/73 ... mehr lesen...
Die Streitteile waren seit 25. 6. 1960 miteinander verheiratet. Sie beschlossen, auf dem Grundstück Langenzersdorf, A-gasse 14, das im Eigentum des Stiftes Klosterneuburg steht, ein Superädifikat zu errichten. Am 9. 5. 1961 schlossen sie mit dem Stift Klosterneuburg einen als Pachtvertrag bezeichneten Bestandvertrag über dieses Grundstück. Der Punkt 5 der Allgemeinen Pachtbedingungen lautet wie folgt: "Jegliche Unterverpachtung einschließlich unentgeltlicher Weitergabe von Rechten aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §435ABGB §830 B5ABGB §843 CABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Eine Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem Superädifikat und der Rechtsgemeinschaft an dem Bestandrecht an der Liegenschaft, auf der das Superädifikat errichtet wurde, durch gerichtliche Feilbietung ist nur möglich, wenn bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz die Zustimmung des Grundeigentümers zum Eintritt des Erwerbs in den bestehenden Bestandv... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §843 C
Rechtssatz: Zum Anspruch eines Hälfteeigentümers gegen den anderen Hälfteeigentümer bei Bauführung mit Zustimmung des anderen Miteigentümers, der sich ausbedungen hat, daß ihm daraus keine Kosten erwachsen dürfen, der aber später die Zivilteilung der Liegenschaft durchsetzt. Entscheidungstexte 8 Ob 68/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 8 Ob 68/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Unteilbarkeit eines Ackergrundstückes wegen Vorliegens eines Verbauungsplanes ( Notwendigkeit umfangreicher Arrondierungen, damit jeder Miteigentümer eine der Bauordnung entsprechende Parzelle erhalten könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 8/69 Entscheidungstext OGH 25.02.1969 8 Ob 8/69 Veröff: NZ 1969,185 5 ... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien wurde auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes die Exekution durch gerichtliche Versteigerung einer im Miteigentum der betreibenden Partei und der Verpflichteten stehenden Liegenschaft bewilligt. Nach Bewilligung der Versteigerungsbedingungen beantragten die betreibenden Parteien die Einstellung der Exekution, worauf das Erstgericht die Exekution gemäß § 39 (1) Z. 6 EO. einstellte und aussprach, daß vor Ablauf eines halben Jahres kein neuerlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Möglichkeit einer Realteilung ist von der objektiven gegenwärtigen Beschaffenheit der Gesamtliegenschaft auszugehen ( mögliche zukünftige Parzellierung ist unerheblich ). Entscheidungstexte 6 Ob 10/68 Entscheidungstext OGH 07.02.1968 6 Ob 10/68 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AWr BauO §13
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Realteilung, wenn die Abschreibung eines Liegenschaftsteiles von der Baubehörde nur dann bewilligt wird, wenn das abzuschreibende Grundstück einer anderen Liegenschaft zugeschrieben wird, der Eigentümer dieser Liegenschaft aber nicht zustimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 9/68 Entscheidungstext OGH 17.01.1968 5 Ob 9/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Ist nach den internen Richtlinien der Baubehörde die Zustimmung zur Unterteilung eines Bauplatzes mangels Mindestgröße unwahrscheinlich, ist die Naturalteilung als unmöglich anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 102/66 Entscheidungstext OGH 19.04.1966 8 Ob 102/66 5 Ob 13/71 Entscheidungstext OGH 20.01... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Naturalteilung ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit, sodass die Summe der Werte der Teile dem Wert der ungeteilten Sache gleichkommt. Entscheidungstexte 7 Ob 231/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 7 Ob 231/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §843 C
Rechtssatz: Auch der Miteigentümer von Fahrnissen hat das unbedingte Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Er muß sich nur einen zeitlich begrenzten und zumutbaren Aufschub gefallen lassen, wenn Unzeit oder Nachteil der übrigen Teilnehmer vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 07.04.1965 7 Ob 93/65 RZ 1965,127... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung einer Liegenschaft, die zu Teil aus Bauparzellen und Gebäuden, zum Teil aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteh... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstgericht hob die Eigentumseigenschaft der beiden klagenden und der beiden beklagten Parteien an diesen Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung auf. Es stellte fest, daß auf der EZ. 21 KG. X auf den je 4/16-Anteilen der beiden Beklagten die Rea... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Die Reallast des Unterhaltes auf bloß einem Liegenschaftsanteil ( nicht auf der gesamten Liegenschaft ) bildet kein Teilungshindernis. Entscheidungstexte 7 Ob 32/63 Entscheidungstext OGH 27.02.1963 7 Ob 32/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015810 Dok... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Realteilung eines Unternehmens. Entscheidungstexte 5 Ob 187/62 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 5 Ob 187/62 7 Ob 258/01v Entscheidungstext OGH 17.10.2001 7 Ob 258/01v Vgl auch; Beisatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen, wenn nicht besondere Umst... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit einer Zivilteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 161/62 Entscheidungstext OGH 20.06.1962 7 Ob 161/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015813 Dokumentnummer JJR_19620620_OGH0002_0070OB00161_6200000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843
Rechtssatz: Keine Naturalteilung einer Bauparzelle zum Nutzen eines der Miteigentümer, der zugleich auch Grundnachbar ist, und der die Zuweisung eines an sein Grundstück angrenzenden, seinem Anteil entsprechenden Grundanteiles erreichen will, obwohl die Naturalteilung als solche untunlich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 388/61 Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ABGB §843 B
Rechtssatz: Der nach diesen Gesetzesbestimmungen dem Miteigentümer zustehende Teilungsanspruch setzt weder auf seiner Seite noch auf Seite der anderen Miteigentümer bücherliches Eigentum voraus. Es genügt auch außerbücherliches Eigentum (Einantwortung). Der Beklagte hat kein Recht darauf, dass über die Art der Naturalteilung erst im Exekutionsverfahren entschieden wird (vgl EvBl 1960/352). Über die Fassung... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 Anö BauO §6 ffG 30.03.1879. RGBl 1879/50 betr die Teilung von Gebäuden nach materiellen Anteilen §1
Rechtssatz: Gegenüber der Zivilteilungsklage muß der Beklagte die ausnahmsweise Möglichkeit der Naturalteilung eines einzelnen Gebäudes beweisen. Er muß insbesondere die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Baubehörde zur Teilung des Baugrundstückes beweisen. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 B
Rechtssatz: Das Begehren einer Teilungsklage: "Dem Kläger steht gegen den Beklagten das Recht zu, die Aufhebung des Miteigentums ( durch Natural-, in eventu Zivilteilung ) zu verlangen" ist unzweckmäßig, aber zulässig; das Gericht kann ihm eine andere Fassung geben. Entscheidungstexte 5 Ob 91/60 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 5 Ob 91/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AABGB §1438 ff AbWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die anderen Teilhaber zustehe, ist bei der Beurteilung der Möglichkeit der Naturalteilung nicht zu erörtern, da der... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 B
Rechtssatz: Lautet das Klagebegehren auf Zivilteilung eines Hauses mit anschließendem Garten, muß der Kläger die Unmöglichkeit oder Untunlichkeit der Naturalteilung nicht besonders unter Beweis stellen. Es ist ein Recht des Klägers, das Begehren auf eine bestimmte Art der Verwertung der Gemeinschaftssache zu stellen, vor allem wenigstens Richtlinien hiefür aufzustellen, z.B. durch Angabe eines Mindestverkaufspreises. ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, in die Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentumes an einer den Parteien gehörigen Liegenschaft einzuwilligen. Das weitere Begehren, die Beklagte sei schuldig, in die Aufhebung dieses gemeinschaftlichen Eigentumes durch gerichtliche Feilbietung einzuwilligen, wies es ab. Das Erstgericht gelangte zu seiner Entscheidung auf Grund der Feststellung, daß eine Naturalteilung der Liegenschaft, die zu zwei Dritteln der Klägerin und zu einem Drit... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BZPO §405 A
Rechtssatz: Lautet das Begehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, darf das Gericht nicht "Aufhebung" schlechthin ( dh Realteilung ) bewilligen ( § 405 ZPO ). Entscheidungstexte 5 Ob 230/59 Entscheidungstext OGH 13.05.1959 5 Ob 230/59 Veröff: SZ 32/65 = EvBl 1959/294 S 517 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Kötschach vom 12. November 1958 wurde die Eigentumsgemeinschaft des Klägers Carl B. und des Beklagten Leonhard B. an einem Seilgerät durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben. Der Beklagte wurde mit diesem Versäumungsurteil auch zur Bezahlung der mit 484 S 60 g bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt. Das Erstgericht bewilligte auf Antrag des Carl B. auf Grund dieses Urteils 1. zum Zweck der Ausein... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BAußStrG §269EO §352
Rechtssatz: Wenn nach Erwirkung eines Urteiles auf Zivilteilung einer beweglichen Sache über das an die zum Verkauf zuständige Gemeinde zu richtende Gesuch ein Einverständnis der Beteiligten nicht erzielt wird, bedarf es einer die Feilbietung anordnenden gerichtlichen Exekutionsbewilligung; das Exekutionsgericht hat, wenn dies nicht schon im Teilungsprozeß geschehen ist, in einem solchen Fall auch die Verste... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 f B5ABGB §831ABGB §843
Rechtssatz: Das Begehren auf Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung kann nicht deshalb abgewiesen werden, weil die im gemeinsamen Eigentum stehenden Liegenschaften physisch in der Weise geteilt werden könnten, daß Gruppen von Liegenschaften Gruppen von Teilhabern zugewiesen werden. Dadurch würde dem unbedingten Anspruch jedes Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft nicht entsprochen wer... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 2551 der Kat.Gem. M., bestehend aus den Grundstücken 940/7 Garten und 1409 Bauparzelle, Haus in M., N.- Straße 70. Die Klägerin wurde als Hälfteeigentümerin auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 8. Dezember 1950, 1 A 412/49-22, unter dem Rang vom 20. März 1952, der Beklagte als Hälfteeigentümer auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juni 1952 unter dem Rang vom 6. Mai 195... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Naturalteilung ist nur dann zulässig, wenn der zu bezahlende Wertausgleich geringfügig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 72/58 Entscheidungstext OGH 20.05.1958 3 Ob 72/58 Veröff: SZ 31/79 = EvBl 1958/330 S 572 = ImmZ 1958,340 1 Ob 463/61 Entscheidungstext OGH 06.12.1961 1 ... mehr lesen...