Vgl auch; Beisatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen, wenn nicht besondere Umstände gegeben sind, nicht real geteilt werden kann (und soll), weil gerade die ideellen Werte einer solchen Teilung nicht zugänglich sind und daher entweder verloren gehen oder einem Teil zu Unrecht (zu Lasten des anderen Teiles) zu Gute kommen würden. (T1) Beisatz: Hier: Frisörsalons. (T2)