RS OGH 1960/3/9 5Ob91/60

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Veröffentlicht am 09.03.1960
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Norm

ABGB §843 B

Rechtssatz

Das Begehren einer Teilungsklage: "Dem Kläger steht gegen den Beklagten das Recht zu, die Aufhebung des Miteigentums ( durch Natural-, in eventu Zivilteilung ) zu verlangen" ist unzweckmäßig, aber zulässig; das Gericht kann ihm eine andere Fassung geben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 91/60
    Entscheidungstext OGH 09.03.1960 5 Ob 91/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015833

Dokumentnummer

JJR_19600309_OGH0002_0050OB00091_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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