Norm
ABGB §843 BRechtssatz
Das Begehren einer Teilungsklage: "Dem Kläger steht gegen den Beklagten das Recht zu, die Aufhebung des Miteigentums ( durch Natural-, in eventu Zivilteilung ) zu verlangen" ist unzweckmäßig, aber zulässig; das Gericht kann ihm eine andere Fassung geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015833Dokumentnummer
JJR_19600309_OGH0002_0050OB00091_6000000_001