RS OGH 1962/1/10 1Ob388/61

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Veröffentlicht am 10.01.1962
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Norm

ABGB §841
ABGB §843

Rechtssatz

Keine Naturalteilung einer Bauparzelle zum Nutzen eines der Miteigentümer, der zugleich auch Grundnachbar ist, und der die Zuweisung eines an sein Grundstück angrenzenden, seinem Anteil entsprechenden Grundanteiles erreichen will, obwohl die Naturalteilung als solche untunlich ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 388/61
    Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1 Ob 388/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015807

Dokumentnummer

JJR_19620110_OGH0002_0010OB00388_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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