RS OGH 1960/9/14 6Ob246/60

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Veröffentlicht am 14.09.1960
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Norm

ABGB §843 A
nö BauO §6 ff
G 30.03.1879. RGBl 1879/50 betr die Teilung von Gebäuden nach materiellen Anteilen §1

Rechtssatz

Gegenüber der Zivilteilungsklage muß der Beklagte die ausnahmsweise Möglichkeit der Naturalteilung eines einzelnen Gebäudes beweisen. Er muß insbesondere die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Baubehörde zur Teilung des Baugrundstückes beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0038440

Dokumentnummer

JJR_19600914_OGH0002_0060OB00246_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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