Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Gegenüber der Zivilteilungsklage muß der Beklagte die ausnahmsweise Möglichkeit der Naturalteilung eines einzelnen Gebäudes beweisen. Er muß insbesondere die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Baubehörde zur Teilung des Baugrundstückes beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0038440Dokumentnummer
JJR_19600914_OGH0002_0060OB00246_6000000_001