RS OGH 2026/3/12 6Ob126/71; 6Ob86/73; 1Ob77/73; 1Ob111/74; 6Ob127/75; 7Ob771/76; 7Ob651/76; 3Ob536/8

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1971
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Rechtssatz

Bei Realteilung hat jeder Miteigentümer einen Teil von annähernd gleicher Beschaffenheit und gleichem Wert zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013851

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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