RS OGH 1968/1/17 5Ob9/68

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Veröffentlicht am 17.01.1968
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Norm

ABGB §843 A
Wr BauO §13

Rechtssatz

Kein Anspruch auf Realteilung, wenn die Abschreibung eines Liegenschaftsteiles von der Baubehörde nur dann bewilligt wird, wenn das abzuschreibende Grundstück einer anderen Liegenschaft zugeschrieben wird, der Eigentümer dieser Liegenschaft aber nicht zustimmt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 9/68
    Entscheidungstext OGH 17.01.1968 5 Ob 9/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015820

Dokumentnummer

JJR_19680117_OGH0002_0050OB00009_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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