Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Kein Anspruch auf Realteilung, wenn die Abschreibung eines Liegenschaftsteiles von der Baubehörde nur dann bewilligt wird, wenn das abzuschreibende Grundstück einer anderen Liegenschaft zugeschrieben wird, der Eigentümer dieser Liegenschaft aber nicht zustimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015820Dokumentnummer
JJR_19680117_OGH0002_0050OB00009_6800000_001