Norm: ABGB §843WEG 2002 §36
Rechtssatz: Für ein Anhörungsrecht des (künftig) beklagten Teilhabers analog § 24 Abs 1 Satz 2 WEG über die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft, deren Gegenstand ausschließlich Maßnahmen der Verwaltung sein dürfen, besteht kein Grund. Entscheidungstexte 5 Ob 193/18w Entscheidungstext OGH 06.11.2018 5 Ob 193/18w Veröff: SZ 2018/94 ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die insgesamt 13 Grundstücke umfasst und einheitlich (in der bücherlichen Rangordnung) mit zwei Pfandrechten der Betreibenden, mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des aus dem betriebenen Exekutionstitel solidarisch Mitverpflichteten und mit einer Leitungsdienstbarkeit belastet ist. Bei den beiden Pfandrechten ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt sowie die Versteigerungste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Udo P*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Klaus Krebs, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Yvonne B*****, vertreten durch Dr. Dietmar Kerschbauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufhebung ei... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft ***** steht im bücherlichen Alleineigentum der Beklagten. Der Kläger verlangt im Hauptbegehren die Aufhebung der „Gemeinschaft des bestehenden jeweiligen Hälfteeigentums“ der Streitteile an dieser Liegenschaft „durch gerichtliche Feilbietung (Zivilteilung)“ und „sodann die Aufteilung des Verwertungserlöses je zur Hälfte zwischen den Streitteilen“. Zwischen den Streitteilen habe von 1990 bis 2000 eine Lebensgemeinschaft bestanden, wobei beide von einer kü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margit E*****, vertreten durch Dr. Andreas Wippel, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider die beklagten Parteien 1. Ing. Hubert E*****, 2. Harald E*****, 3. Mag. Gerlinde G*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitparteien sind Geschwister und Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1182 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Dabei sind die Beklagte zu 11/32 Anteilen, die Erstklägerin und der Drittkläger je zu 1/4 und der Zweitkläger zu 5/32 Anteilen bücherlich einverleibte Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befinden sich ein Garten, ein Vorplatz mit Garagenanbau mit zwei KFZ-Abstellplätzen und ein Wohnhaus, das über Keller, Souterra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die fünf Beklagten sind Miteigentümer (vier Miteigentümer zu 1/12, zwei zu 1/3) der als „S*****alm“ bezeichneten Liegenschaft, einer arrondierten Alm, die sich von der Talsohle des K*****baches (Seehöhe 1.400 m) bis auf den D*****gipfel (Seehöhe 2.433 m) erstreckt. Die Alm befindet sich in guter Verkehrslage in der Nähe der Landesstraße über dem S*****pass. Sie hat eine Gesamtfläche von rund 423 ha und besteht aus rund 96 ha landwirtschaftlich genutzten ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ist zu 320/1436 und zu 8/72 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Grundstücksadresse *****). Mit den 320/1436 Anteilen der Klägerin ist Wohnungseigentum an W 15 verbunden. Die Beklagte ist zu 68864/103392 Anteilen schlichte (Mehrheits-)Miteigentümerin der bezeichneten Liegenschaft. Die Klägerin begehrte primär die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an den beiden schlichten Miteigentumsanteilen der Streit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist zu 9/32-stel Anteilen, die Zweitklägerin zu 3/16-tel Anteilen und der Beklagte zu 17/32-stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer einer Liegenschaft auf der sich ein Gebäude befindet. Dem - ebenfalls von den Klägern angestrengten - Verfahren zu AZ 3 Cg 196/05z des Landesgerichts St. Pölten (im Folgenden nur mehr: Vorprozess) lag das Begehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der Liegenschaft zugrunde. Der Vorprozess endete mit einem am... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen dem Betreibenden und der Verpflichteten wurde am 25. Jänner 2001 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Verpflichtete ist grundbücherliche Alleineigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 28. November 2003, AZ 2 F 45/01s, wurde ua wie folgt angeordnet: „4.1 Der Antragstellerin (Verpflichtete) und dem Antragsgegner (Betreibender) wird aufgetragen, auf der Liegenschaft … Woh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Beatrix P*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Dr. Martin Schober, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wegen Teilung (Streitwert 400.718... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies das Berufungsgericht das auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft der Streitteile an bestimmten Liegenschaftsanteilen durch Realteilung, bücherliche Ab- und Zuschreibung sowie
Begründung: von Wohnungseigentum an den solcherart veränderten ideellen Miteigentumsanteilen der Erst- und Zweitbeklagten gerichtete Klagebegehren ab und erklärte die ordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage für nicht zulässig. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht lehnte die von der Beklagten angestrebte Naturalteilung der Liegenschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum (§ 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002) ab und gab dem (primären) Zivilteilungsbegehren des Klägers statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit der wesentlichen
Begründung: , dass die Höhe der Umbaukosten und die Ungleichartigkeit der in Frage kommenden Wohnungseigentumsobjekte der Teilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum entgegenstünden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 15625/42880 Anteilen bücherliche Miteigentümerin einer Liegenschaft in Linz. Der Beklagte ist aufgrund eines Einantwortungsbeschlusses außerbücherlicher Miteigentümer von ebenfalls 15625/42880 Anteilen an dieser Liegenschaft. Die übrigen Anteile stehen im Eigentum einer Bank Aktiengesellschaft (in Hinkunft: Wohnungseigentümerin), wobei mit jeweils 1600/21440 Anteilen, 1365/21440 Anteilen, 3300/42880 Anteilen und 2400/42880 Anteilen das Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Walter Z***** war zu 40 %, die Klägerin war zu 60 % Eigentümerin einer Liegenschaft in Krems, auf der ein Haus steht. Im Verfahren 6 Cg 102/03i des Landesgerichts Krems (in der Folge: Vorprozess) klagte Dr. Walter Z***** die nunmehrige Klägerin als dortige Beklagte (im Folgenden als „Klägerin" bezeichnet) auf Zivilteilung der Liegenschaft. In der Klage brachte er vor, eine Realteilung der Liegenschaft und insbesondere des darauf befindlichen Hauses sei unm... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** bestehend aus GST-NR 212/2 im Flächenausmaß von rund 581 m² mit dem darauf errichteten Gebäude G***** Nr 47. Diese Liegenschaft wurde im Jahr 1961 vom Kläger und seinem Bruder Alois P***** sen, dem Vater des Beklagten, erworben. Anschließend gründeten der Kläger und Alois P***** sen die Gebrüder P***** OHG (FN *****) und führten im Erdgeschoss des Hauses einen Metzgereibetrieb. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Ehegatten und jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; die Beklagte ist zur Hälfte Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** hat die Liegenschaftsadresse *****, H*****gasse 11a, und weist eine Gesamtfläche von 2.008 m² auf; sie besteht aus dem GST-NR 406/2 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 1.861 m² und dem GST-NR 406/18 Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 147 m². Auf der Liegenschaft... mehr lesen...