Norm: ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des § 843 ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b 10 Ob 285/00k Entscheidungstext OGH 06.03.2001 10 Ob 285/... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BWEG 1975 §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur
Begründung: von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 CWEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die
Begründung: von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b 5 Ob 15/02w Entsc... mehr lesen...