Begründung: Mit der am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der Liegenschaft EZ ***** durch gerichtliche Feilbietung, wobei er sich darauf berief, dass er und der Beklagte Hälfteeigentümer der Liegenschaft seien, und zwar der Kläger seit 10. 1. 1984, der Beklagte seit 19. 12. 1988. Die Realteilung der Liegenschaft sei untunlich bzw unmöglich, handle es sich doch um ein Mietwohnhaus mit vermieteten Wohnungen, die dem MRG unt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer südlich des Ortszentrums von Gänserndorf in einem Siedlungsgebiet gelegenen Liegenschaft. Es handelt sich um ein 1.696 m2 großes Eckgrundstück an der Kreuzung *****Straße/*****gasse, auf dem auf einer Baufläche von 225 m2 das Einfamilienhaus *****errichtet ist, in dem der Beklagte wohnt. Die restliche Grundstücksfläche von 1.471 m2 ist begrünt und ebenfalls Bauland. Sowohl an der nördlichen Grundgrenze (im Bereich des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Einräumung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG (nunmehr § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002, BGBl I 2002/70) um eine Sonderform der Naturalteilung, die gemäß § 834 ABGB Vorrang vor der Zivilteilung genießt, wenn sie rechtlich und auch faktisch möglich und tunlich ist. Naturalteilung ist möglich, wenn die Sache ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann und rechtliche Hind... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 1407/1444 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, der Beklagte zu 37/1444stel Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Er bewohnt darin die Substandardwohnung top Nr 18. Insgesamt sind im Haus 17 Substandardwohnungen vorhanden. Die notwendigen Umbaukosten, um alle Substandardwohnungen im Standard anzuheben betragen in Relation zum derzeitigen Wert des Hauses 7,97 %. Der Beklagte hat dem Teilungsbegehren der Klägerin die Möglich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Erstgerichtes beträgt ausgehend vom vorgeschlagenen Teilungsplan und ausgehend von der derzeitigen Widmung die Entfernung des am weitesten vom Nordwestturm (Treppenhaus) entfernten Aufenthaltsraums 51 m (AS 363 f im Bd II). Auf Grund dieser Feststellung ist der in eventu als sekundärer Verfahrensmangel gerügte Feststellungsmangel unverständlich, zumal die Zu... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines rechtskräftigen Urteils, womit das Hauptbegehren der Klägerin (und nunmehrigen Betreibenden) gegenüber ihrem Sohn (dem nunmehrigen Verpflichteten) auf Realteilung und das erste Eventualbegehren auf Zivilteilung abgewiesen, jedoch entsprechend dem zweiten Eventualbegehren die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile durch
Begründung: von Wohnungseigentum aufgehoben wurde, beantragte die Betreibende die Bewilligung der Exekution gemäß § 351 EO (Aufhebung ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die ordentliche Revision für zulässig erklärt, weil noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Rechtserheblichkeit einer Erklärung eines auf Zivilteilung beklagten Miteigentümers vorliege, der die Möglichkeit der
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG einwendete und ausführte, er sei mit der Zuweisung einer geringerwertigen, ihn benachteiligenden Einheit unter Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch einverstanden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen und der Beklagte sind Geschwister. Sie sind auf Grund des Testamentes ihres am 18. 6. 1994 verstorbenen Bruders je zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 9***** GB ***** N*****, die einen "geschlossenen Hof" im Sinne des Tiroler Höfegesetzes (TirHöfeG) darstellt. Das Anwesen liegt auf einer Seehöhe von etwa 850 bis 950 m und ist als Berglandwirtschaft in der Erschwerniszone III eingestuft. Der Hof ist über eine Asphaltstraße ganzjährig ... mehr lesen...
Begründung: Die seit 1963 miteinander verheirateten Streitteile, deren Ehe 1997 geschieden wurde, gründeten 1986 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Führung eines Kosmetiksalons in Salzburg, wobei der Inhalt des mündlich abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages auch schriftlich fixiert wurde. Zwei oder drei Jahre später wurde zum Zwecke des Betriebs eines weiteren Kosmetiksalons eine - allein noch im Revisionsverfahren strittige - zweite Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses *****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Mit der gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft gerichteten Teilungsklage begehrt der Kläger die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und für den Fall der Abweisung dieses Hauptbegehrens die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mutter und Sohn. Die Eltern der Klägerin schenkten den Parteien im Jahr 1955, als der Beklagte knapp 10 Jahre alt war, die gegenständliche Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, je zur Hälfte. Der steuerliche Einheitswert beträgt S 64.000,--. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 4956 m2. Das Grundstück liegt im Bauland/Wohngebiet und ist bis zu 15 % der Grundstücksfläche offen oder gekuppelt bebaubar. Der Zeitwert des Grundstücks... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Ried im Innkreis, bestehend aus einem 169 m2 großen Grundstück mit einem darauf errichteten Wohn- und Geschäftshaus. Nach einer zwischen den Rechsvorgängern der Streitteile getroffenen Benützungsregelung ist die Wohnung im ersten Stock dem Kläger und diejenige im zweiten Stock dem Beklagten zugewiesen. Der Keller, das Erdgeschoss und der Dachboden sind nach einzelnen Räumen aufgeteilt. Im Erdgeschoss... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1 Grundbuch*****, auf der die zweistöckige Villa "Wiesenhof" errichtet ist und zwar die Klägerin zur Hälfte, die Erstbeklagte zu einem Sechstel und die Zweitbeklagte zu einem Drittel. Das Haus umfasst drei Wohnungen, wobei die im Erdgeschoß von der Erstbeklagten und die im ersten Stock von der Zweitbeklagten bewohnt wird. Die Wohnung im zweiten Obergeschoß steht in Benützung der Klägerin und ist vermietet. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph 528 a,... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und der Beklagte sind zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 6***** Grundbuch*****, auf welcher sich das Schloss "W*****" befindet und der EZ 1***** Grundbuch *****. Der Beklagte lebt schon seit 1960 durchgehend auf dem Schloss "W*****". Er benützt fünf ehemalige Wirtschaftsräume im Parterre als Wohnung und lebt dort mit seiner Schwester. Der Erstkläger hält sich selten auf dem Schloss auf, der Zweitkläger verbringt dort Sommerurlaube bzw ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Parteien (Liegenschaftsnachbarn und Landwirte) haben für den gemeinsamen Betrieb eines Wasserkraftwerkes, das sich auf der Liegenschaft des Beklagten (teilweise auch auf öffentlichem Grund) befindet, am 20. 12. 1979 einen Gesellschaftsvertrag geschlossen: Mit dem erzeugten Strom sollten die Landwirtschaften der Parteien versorgt werden. Der Rechtsvorgänger des Klägers brachte Maschinen ein. Das Elektrizitätswerk sollte modernisiert werden. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar - bei einem am Einheitswert der zu teilenden Liegenschaft orientierten Wert des Entscheidungsgegenstandes von mehr als S 260.000,-- ausgesprochen, dass die ordentliche Revision gegen sein Urteil zulässig sei, weil in der Judikatur des Obersten Gerichtshofes noch nicht geklärt sei, ab welcher Höhe (gemessen in Prozenten des Wertes der Gesamtliegenschaft) Kosten der
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG unverhältnismäßig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist gesicherte Rechtsprechung, daß dem Begehren auf Realteilung unter anderem dann nicht stattzugeben ist, wenn die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Teilung äußerst unwahrscheinlich wäre. Bereits der Sachverständige hat in seinem Gutachten ON 12/Seite 5 darauf verwiesen, daß die beiden Gebäude, zwischen welchen die Teilungsgrenze verlaufen müßte, im Ist-Zustand nicht mehr § 5 Abs 8 oö. Bautechnikgese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu der von der Revisionswerberin aufgeworfenen Frage der "Darlegungspflicht" der Klägerin im Verfahren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG wurde vom erkennenden Senat in der Entscheidung 5 Ob 2059/96x (= SZ 69/111 = EWR II/2/9) bereits ausführlich Stellung bezogen. Es hat die Regel zu gelten, daß derjenige, der das Rechtsschutzziel der Wohnungseigentumsbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des § 843 ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 A
Rechtssatz: Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b 10 Ob 285/00k Entscheidungstext OGH 06.03.2001 10 Ob 285/... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BWEG 1975 §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur
Begründung: von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 CWEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die
Begründung: von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 144/98b Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 144/98b 5 Ob 15/02w Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen einer Liegenschaft in Villach, bestehend aus zwei Grundstücken je Baufläche im Gesamtausmaß von 1.887 m2 mit einem zur Gänze auf einem der beiden Grundstücke errichteten einstöckigen Wohnhaus mit insgesamt vier Wohnungen; der Rest der Liegenschaft besteht aus Gartenflächen, nur im südöstlichen Bereich der Liegenschaft befindet sich eine Doppelgarage mit zwei Stellplätzen. Die beiden rechts vom Hauseingang im Parterre u... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums an der den Streitteilen gehörenden Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** durch gerichtliche Feilbietung. Es bestünden erhebliche Meinungsverschiedenheiten über die Art der Verwertung leerstehender Objekte und die Beklagten weigerten sich, einer Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Veräußerung der Liegenschaft zuzustimmen, obwohl kein Teilungshindernis bestehe. Eine Realteilung der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 10.1.1996, 1 A 302/95k-56, zu einem Drittel Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; die Beklagten sind zu je 1/3 als Miteigentümer dieser Liegenschaft im Grundbuch eingetragen. Die Klägerin begehrt die Zivilteilung dieser Liegenschaft. Sie behauptet, daß eine Naturalteilung der Liegenschaft, auf der ein Einfamilienhaus stehe, nicht möglich sei. Bemühungen um eine einvernehmli... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 19544 St.Pölten mit dem Grundstück Nr.*****, Haus in der *****. Der Kläger begehrte mit seiner Teilungsklage vom 2.3.1994 die Aufhebung des Miteigentums an dieser Liegenschaft durch Zivilteilung; hilfsweise (ON 8) durch Realteilung. Bezüglich der Nutzung der gemeinsamen Liegenschaft bestünden seit längerer Zeit wohl komplizierte Regelungen, nie habe aber eine vollständige Benützungsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes ***** vom 11.7.1994 wurden in gesetzlicher Erbfolge nach der am 13.12.1993 verstorbenen Voreigentümerin neben 7 weiteren Verwandten die Klägerin mit einem Anteil von 1/16 und der Beklagte, ein Cousin der Klägerin, mit einem Anteil von 1/8 Miteigentümer an der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zufolge Erwerbs der Miteigentumsanteile von den anderen gesetzlichen Erben waren im Zeitpunkt der Einbringung der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (5 Ob 636/79 uva; zuletzt 8 Ob 116/97k) davon ausgegangen, daß der Revisionswerber die Beweisrüge in der Berufung nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat; es genügt nicht die "ersatzlose" Streichung einer Feststellung anzustreben; der Rechtsmittelwerber muß vielmehr auch angeben, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bei Klagenfurt, und zwar die Erstklägerin zu einem Viertel, der Zweit- und Drittkläger zu je einem Achtel und der Beklagte zur Hälfte. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken ***** Garten und ***** Baufläche mit dem Haus *****. Die Gesamtfläche beträgt 1.028 m2. Eine Naturalteilung (§ 843 ABGB) der Liegenschaft ist nicht möglich. Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft E... mehr lesen...