RS OGH 2026/3/12 1Ob144/98b; 5Ob15/02w; 10Ob242/02i; 5Ob36/09v; 5Ob268/09m; 5Ob6/10h; 5Ob69/16g; 5Ob

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Veröffentlicht am 28.07.1998
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Rechtssatz

Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden.Die für die Naturalteilung nach Paragraph 843, ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, WEG 1975 anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110439

Im RIS seit

27.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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