Norm
ABGB §843 CRechtssatz
Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden.Die für die Naturalteilung nach Paragraph 843, ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, WEG 1975 anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110439Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026