Norm
ABGB §843 BRechtssatz
Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur Begründung von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten.Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur Begründung von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110441Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024