Rechtssatz
Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110440Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024