RS OGH 1998/7/28 1Ob144/98b, 10Ob285/00k, 7Ob258/01v, 5Ob61/04p, 5Ob122/07p, 5Ob109/21x

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Veröffentlicht am 28.07.1998
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Norm

ABGB §843 A

Rechtssatz

Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110440

Im RIS seit

27.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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