RS OGH 2024/9/3 1Ob144/98b; 10Ob285/00k; 7Ob258/01v; 5Ob61/04p; 5Ob122/07p; 5Ob109/21x; 5Ob114/22h;

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Veröffentlicht am 28.07.1998
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Rechtssatz

Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110440

Im RIS seit

27.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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