RS OGH 2017/2/22 1Ob144/98b, 10Ob285/00k, 5Ob167/04a, 5Ob122/07p, 3Ob4/17k

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Veröffentlicht am 28.07.1998
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Rechtssatz

Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des § 843 ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung.Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des Paragraph 843, ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110438

Im RIS seit

27.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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